>> Aufdruck- und Stempelfragen
>> Stempelbetrachtungen mit kritischen Augen, Teil 4
[Willi Deininger, Tel. 06081/41359]
Der Buchstabe „D“ (von „DANZIG“) des Vollstempels ist gegenüber dem des Teilstempels unterschiedlich, ebenso die ersten drei Ziffern der Datumszeile! Die Frankatur zeigt zwei übereinander geklebte Marken. Zu sehen ist ein Teil der Mi.-Nr. 196. Wie eine am 26. Januar 1924 verausgabte Marke auf ein Einschreiben vom 10.12.23 gelangt, entzieht sich meiner Vorstellungskraft!
Auch wenn der Prüfer, Herr Soecknick, seine Stempeldiagnose DANZIG *3* angesichts des geschilderten Sachverhalts zurückzieht und einen anderen infla-echten Danzig- Stempel benennt, bedarf das Datum des Prüfstücks (28.10.23) einer Kommentierung. Nach der letzten Portostufenerhöhung am 25.10.23 betrug die Frankatur der Mi.-Nr. 178 (500.000 M) nur noch 0,5 Promille der eines Briefes nach Deutschland, da dieser mit dem Nennwert von 1 Milliarde M freigemacht werden mußte. Wie sollte in dieser Situation die bestimmungsgemäße Verwendung eines Postwertzeichens im normalen Postbetriebsdienstes ausgesehen haben? Selbst, wenn die Entwertung noch als „zeitgerecht“ angesehen werden kann, handelt es sich allenfalls um einen Stempelabschlag II. Klasse.
In einer auf die reichsdeutsche Situation bezogenen Stellungnahme urteilen Günter Bechthold, Udo Fleischer und Rolf Tworek (!):
„Minderwertig sind auch alle identifizierbaren, eigentlich echte Abstempelungen mit Datum aus einer Zeit, in der die Marken keine Frankaturkraft mehr besaßen, ...“ („Gebrauchte Inflationsmarken – echt oder falsch?“, Infla-Bücherei, Heft 48 vom Juni 2001, Verein der Deutschlandsammler e. V. INFLA, Berlin)
Dem ist auch aus Sicht der Danzig-Philatelisten nichts hinzuzufügen!
Fall 3:
Los.-Nr. 4896 der 111. Felzmann-Auktion, Düsseldorf „Nr. 178, gest., Michelwert 220,- (gepr. Tworek BPP Infla-echt!)“
Das Stempeldatum 25.10.23 liegt zwar ebenfalls außerhalb der Frankaturfähigkeit der Marke, ist aber eben noch „zeitgerecht“.
Trotzdem ist eine Einstufung als zweitklassige Entwertung nicht möglich, denn das benutzte Stempelgerät wurde erst Anfang Febr. 1926 in Betrieb genommen.
Die rückdatierte Abstempelung bedeutet „Falschstempel“ !!
links: 9.10.15 – 5.9. 23
rechts: (15.2.26) - 1938
Altstempel 019 Neugravur 020
breite Buchstaben „DANZIG“ schmale Buchstaben „DANZIG“
enger Abstand des „D“ zur Brücke weiter Abstand des „D“ zur Brücke
kurzer ansteigender Anstrich des „b“ waagerechter Anstrich des „b“
Arge Danzig, Rundschreiben 215, Seite 1641.
Hits: 4006
Added: 14/03/2008
Copyright: 2024 Danzig.org