>> Zur Beurteilung der philatelistischen Qualität und des Wertes einiger Danziger Inflationsstempel
Dieser Passus bedeutet, daß zeitgerechte und echte deutsche Inflationsgegenstände immer (!) zusätzlich zum Namen des BPP-Prüfers entweder einen speziellen Rund- oder Quadratstempel bekommen müssen. Ein alleiniger Rund- oder Quadratstempel ist also (heute) garantielos. Solche Marken sollten nur unter Vorbehalt angekauft werden!
Die genaue Definition dieser heutzutage verpflichtenden Zusatzstempel (diese Definition gilt auch 2007) ergibt sich z.B. aus Bechtold und Mitarbeiter 2001 wie folgt:
„Den INFLA-Rundstempel erhalten nur Prüfgegenstände mit deutlich lesbarem und hinreichend bestimmbarem Stempelabdruck. Prüfgegenstände mit unvollständigem Stempelabdruck, der durch die dem Prüfer zur Verfügung stehenden Prüfunterlagen als echt und zeitgerecht festgestellt werden kann, erhalten den INFLA-Quadratstempel.“
Und aus dem Michel-D-Spezialkatalog 2006:
„Die Preise für gebrauchte Inflationsmarken gelten nur für geprüfte Stücke mit INFLA Rundsignum (bei voll identifizierbarem Stempelabschlag) bzw. mit INFLA Quadratsignum (Teilabschläge). Volle und klare Abstempelungen rechtfertigen z.T. deutliche Preisaufschläge.“
Ergibt sich dem Leser nun nicht ein leiser Zweifel beim Lesen dieser Formulierungen? Sind heute wirklich noch zwei Differenzierungen für geübte Prüfer notwendig? Ich jedenfalls kann voll identifizierbare und Teilabschläge notfalls auch mit Hilfe fortschrittlicher Technik bestimmen! Wenn nicht, sind die Stempelabschläge nicht prüfbar und werden retourniert. Zwei verschiedene Sigma werden also nicht mehr gebraucht, es sei denn, man will seine Unsicherheiten demonstrieren. Übrigens soll „im Block geprüft“ bedeuten: „Im Verbund mit weiteren Merkmalen“. Man denkt unwillkürlich an die Möglichkeit, z.B. die Danziger Flugpoststempel echt machen zu lassen, indem man sie in Gegenwart des Prüfers aus einem Brief in ein Briefstück verwandelt oder sogar in abgelöste und auch dann noch INFLA-echt werdende Marken. Die Flugpoststempel auf losen Marken sind bekanntlich überwiegend nicht INFLA-echt.
Die weiter oben schon zitierte Anerkennungsmöglichkeit aller in Danzig verwendeter Stempel muß dringend zurückgewiesen werden. Eine solche Formulierung in der Berliner Prüfordnung mag zwar auf die Situation in der Geburtsstadt der Sammlervereinigung oder womöglich auf das gesamte Gebiet der deut-schen Inflation - außer Oberschlesien und Memel - hinweisen. Dann ist man dort aber hinter den Forschungsergebnissen der Arge Danzig zurückgeblieben, denn diese kannte schon seit Jahrzehnten die zahlreichen sog. nicht INFLA-echten Stempel, also die in der Regel bzw. überwiegend zur Manipulation gebrauchten Abschläge, nämlich die der sog. Sorte II. Sie werden für die gesamte Danziger Inflationszeit von 1920 – 1923 im Michelkatalog mit schraffiertem Kreis gekennzeichnet. Andernorts wurde das bisher anscheinend nur in den Anfängen erforscht, denn sonst brauchte man keine derartige Definition.
Über zeitgerechte Abstempelung von Fälschungen, über zeitgerechten Stempelgebrauch auf gültigen Marken, aber bei geschlossenem Postamt, oder zeitgerechte Abstempelungen von für das entsprechende Postamt nicht in Frage kommenden Marken wird im Anschluss berichtet. Diese Dinge werden von INFLA-Berlin anscheinend unter den Teppich gekehrt.
Zunächst muß noch einmal auf das Faktum der von der Arge Danzig bisher nie akzeptierten, aber von INFLA-Berlin verechteten (echt gemachten) Stempelmanipulationen in Form von Bogen- und Massenabstempelungen hinge-wiesen werden. (siehe Bechtold und Mitarbeiter 2001).
Hierher gehört auch das Faktum der philatelis-tischen Briefe („Sammlerbriefe“), die auch bei Portorichtigkeit früher kein INFLA-Prüfzeichen erhielten. Bechtold und Mitarbeiter teilten noch 2001 folgendes mit:
„Ganzstücke, deren zeitgerechte und postalische Verwendung nachgewiesen werden kann (Bedarfsbelege), erhalten üblicherweise rückseitig rechts unten den INFLA Zier-Stempel „einwandfrei / INFLA-Berlin“ mit Kennbuchstaben des INFLA-Prüfers. Als Sammelbelege festgestellte Ganzstücke werden mit dem Namens-zeichen mit Zusatz BPP auf der Rückseite in der Mitte des Ganzstückes abhängig von der vorhandenen Frankatur signiert. Sie erhalten keinen Stempel „einwandfrei / INFLA-Berlin“.
Früher (2001) hieß es auch: Belege mit offensichtlich unrichtigem Portosatz oder Datum im Stempel erhalten rückseitig zusätzlich den handschriftlichen Vermerk „Fehlporto“ oder „Fehldatum“.
Diese Feinheiten hat man inzwischen im Zuge der allgemeinen Beliebigkeit bei INFLA Berlin in aller Stille gekippt.
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Rundschreiben 215, Literaturbeilage 1, 01.02.2007, Seite 2.
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Added: 24/05/2008
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