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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 273 » Die Poste restante-Gebühr für Briefpost ...

Die Poste restante-Gebühr für Briefpost konnte vom Absender bezahlt werden, wurde
aber normalerweise vom Empfänger beglichen. In solchen Fällen wurden im Aufgabepostamt ein T-Zeichen und die für „Poste restante“ fällige Gebühr vermerkt. In dem
empfangenden Postamt wurde die Gebühr durch Nachportomarken in dem Moment
erhoben, wenn der Empfänger die Sendung im Postamt abholte.
Die Gebühr für Poste restante-Pakete musste immer vom Absender zum Zeitpunkt der
Auflieferung des Pakets am Postamt bezahlt werden.
Die Vorschriften sagen nicht genau, wann die Nachportomarken auf die Sendung
geklebt werden sollten. Wahrscheinlich sollte dies aber im Moment der Herausgabe an
den Empfänger gemacht werden:
1) normalerweise ist das Stempeldatum auf den Nachportomarken wesentlich später als
das Ankunftsdatum der Sendung und
2) Rücksendebriefe erhielten normalerweise keine Nachportomarken. Es gibt aber
Ausnahmefälle.
Falls der Empfänger die Sendung nicht rechtzeitig bei der Post abholte, wurde ein
handschriftlicher Vermerk oder Handstempel Nie podjęto w terminie (nicht rechtzeitig
abgeholt) verwendet und die Sendung zurückgeschickt.
Das Postamt, das die Poste restante-Sendung ursprünglich versandte, erhob die fällige
Poste restante-Gebühr zum zweiten Mal, diesmal vom Absender.
Auf Sendungen mit der vom Absender im Voraus bezahlten Poste restante-Gebühr
wurde bei Rücksendung keine zusätzliche Gebühr vom Absender erhoben.
Das polnische Postamt Gdańsk 1 am Heveliusplatz verwendete zwischen 1925 und
1939 zwei verschiedene Nie podjęto w terminie- Stempel. Von jedem Stempel ist mir nur
eine einzige Verwendung bekannt, wie auf den Abbildungen 1 und 4 gezeigt.
Es konnte vorkommen, dass ein Empfänger regelmäßig Pakete, Wertbriefe und
Postanweisungen per „Poste restante“ erhielt, um so die Zustellkosten, die höher waren
als die Poste restante-Gebühr, für diese Sendungen nicht zu bezahlen. In diesen Fällen
konnte die Post „Poste restante“ ignorieren und die Post trotzdem an die Privat- oder
Firmenadresse zustellen. Dann musste die Poste restante- Gebühr von der Zustellgebühr
abgezogen werden.2
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2
Ministerstwo Poczt i Telegrafów, Dział II Pocztowy Tom 3 Ordynacja pocztowa (Warszawa 1931) Seiten 164-168.
Władysław Pisz, Podręcznik o przepisach osobowych i ruchu pocztowo-tel. dla niższych funkcjonarjuszów pocztowych (Lublin 1928)
Seite 61

Literaturbeilage 418, Seite 3


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Added: 12/08/2023
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