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Aus alten Unterlagen
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de

Aus dem RS 191, S. 1191:
„Abschiedsausgabe“
[Anton Auffenberg]
Über die Abschiedsausgabe (Deutsches Reich Michel-Nr. 716-729) ist schon viel geschrieben worden. Was
geht sie uns Danzig-Sammler eigentlich an? Nun, sehr viel mehr als die Einstellung im MICHEL beim
Kapitel „Deutsches Reich“ vermuten lässt.
Über den Anlass zur Ausgabe lesen wir in der im Amtsblatt Nr. 21 der Landespostdirektion Danzig vom
26. September 1939 veröffentlichten Verfügung Nr. 130 (auszugsweise):
Die Landespostdirektion gibt aus Anlaß der Eingliederung der Freien Stadt Danzig in das Deutsche
Reichsgebiet vom 28. September ab neue Postwertzeichen heraus, die durch Überdrucken der bisher in
Kurs befindlichen Freimarken ... hergestellt worden sind. ... Die neuen Freimarken dürfen erst vom
1. Oktober 1939 ab zur Freimachung benutzt werden. ... Sämtliche Postwertzeichen in Guldenwährung
verlieren mit Ablauf des 30. September 1939 ihre Gültigkeit zum Freimachen von Postsendungen. ... Die
neuen Marken sind auch für den Verkehr mit dem Ausland zugelassen.
Soweit einige wichtige Auszüge. Die gesamte Verfügung kann im Literaturbericht Nr. 995 B auf Seite 33
nachgelesen werden.
Was ist daraus zu folgern?
1. Es handelt sich um eine Ausgabe der Landespostdirektion Danzig, die (zunächst) nur in Danzig zum
Freimachen von Postsendungen verwendet werden konnte.
2. Diese Ausgabe ersetzt übergangslos alle bisherigen Ausgaben in Guldenwährung. Sie ist also keine
Sonderausgabe mit irgendwelchen Einschränkungen des Bezugs oder der Verwendung.
Man kann lange (und erfolglos) über das juristische Problem des Übergangs von der Freien Stadt Danzig
zum Deutschen Reich diskutieren. Das wäre auch alles nur Theorie. Entscheidend ist meines Erachtens die
reale Praxis jener Zeit
Die Landespostdirektion hat noch am 23. Oktober 1939 ihr Amtsblatt Nr. 25 unter dieser
Firmenbezeichnung herausgegeben, erst das folgende Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Oktober 1939 firmiert
unter „ehemalige Landespostdirektion“ und im Kurztext noch unter „LPD“, das nächste Amtsblatt Nr. 27
vom 13. November 1939 aber unter der Kurzbezeichnung „RPD“. Alle vorgenannten Fakten bestätigen,
dass es eine Danziger Ausgabe war. Sie ist im MICHEL-Katalog daher falsch eingeordnet. Die Tatsache,
dass diese Marken später im Deutschen Reich allgemein gültig waren, ändert hieran nichts.
Denn nach der tatsächlich in allen Belangen vollzogenen Eingliederung in das Deutsche Reich konnte man
schon aus praktischen Gründen nicht in einem Teil des Reiches besondere Marken zur Frankierung
zulassen; das hätte das Publikum nicht verstanden. Auch der Verkauf dieser Marken in der Versandstelle in
Berlin rechtfertigt die Einstufung dieser Serie unter „Deutsches Reich“ nicht; an den reichsdeutschen
Postschaltern außerhalb Danzigs waren diese Marken (bis auf die Versandstelle für Sammlermarken in
Berlin) nicht erhältlich. Hierzu heißt es im Anschluss an eine Verfügung der Reichspost vom 20.10.1939:
„Die von der früheren Landespostdirektion Danzig aus Anlaß der Eingliederung am 28. September 1939
herausgegebenen Danziger Postwertzeichen mit Überdruck in Reichsmark und Reichspfennig können
fortan auch zum Freimachen der im übrigen Reichsgebiet eingelieferten Postsendungen verwendet werden.
Die Marken werden nicht an den Postschaltern abgegeben, sondern sind nur bei der Versandstelle für
Sammlermarken in Berlin W 30 unter den üblichen Bedingungen erhältlich. Bestellungen können bereits
jetzt an die Versandstelle gerichtet werden; die Auslieferung wird erfolgen, sobald die Marken
bereitgestellt sind.“
Der letzte Halbsatz kann doch nur so gedeutet werden, dass die Marken erst von Danzig herangeschafft
werden mussten. Schon die Bezeichnung „Abschiedsausgabe“ ist für eine Danziger Ausgabe typisch. Eine
reichsdeutsche Ausgabe hätte ja „Willkommensausgabe“ heißen müssen.

Rundschreiben 281, Seite 4057


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Added: 20/06/2024
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