Ausstellungsbedingungen der 'Luposta 1932'.
18. Eine international zusammengesetzte Jury wird seitens der Ausstellungsleitung berufen. Sie besteht aus Spezialisten der Luftpostkunde und bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. Abstimmungen sind entscheidend mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entschiedet der Vorsitzende. Das Urteil der Jury ist endgültig und unanfechtbar.
19. Mitglieder der Jury können ihre Sammlungen nur ausser Wettbewerb ausstellen.
20. Die Jury wird über ihre Tätigkeit ein Protokoll Führen und die Verteilung der Auszeichnungen begründen.
21. Die ausgestellten Sammlungen werden nach den vom Bunde festgesetzten Richtlinien beurteilt.
22. Folgende Auszeichnungen werden verliehen;
- Goldene Medaillen.
- Silbervergoldete Medaillen.
- Silberne Medaillen.
- Bronzen Medaillen.
- Diplome.
Über die Verleihung wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.
23. Ehrenpreise können für besondere Klassen, sowie zur freien Verfügung der Jury gestiftet werden.
24. Gestiftete Medaillen werden durch die Ausstellungsleitung beschafft.
25. In allen etwa vorkommenden Streitfällen behält sich die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges vor, eine Entscheidung zu treffen. Im übrigen ist Danzig ausschliesslicher Gerichtsstand.
26. Jeder Ausstelleer unterwirft sich durch seine Anmeldung vorstehenden Ausstellungsbedingungen.
Die Klasseneinteilung
der 'Luposta' wird besonders reichhaltig sein, so dass der Jury, die sich international aus Spezialisten zusammensetzen wird, Gelegenheit gegeben ist, die ausgestellten Objekte nach ihrer Art und philatelistischen Bedeutung zu werten. Die genaue Klasseneinteilung wird im zweiten Werbeheft der 'Luposta' (März 1932) veröffentlicht. Sie wird ausser amtlichen und halbamtlichen Luftpostmarken, sowie Vignetten auch noch auf die verschiedensten Sammelmöglichkeiten von Luftpostbelegen Rücksicht nehmen. Neu werden 'Bedarfsbriefe' und 'Ganzsachen' sein. Die Literatur soll möglichst vollzählig zusammengebracht werden, ebenso ist geplant, flugtechnische Einrichtungen, Modelle, Photos und andere flugtechnische Dokumente zu zeigen.
Die Ausstellungsleitung.
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Added: 14/07/2009
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