Die Ausfuhr von Briefmarken ist nicht ausdrücklich verboten, die Einfuhr nach Deutschland von Briefmarken aus dem Ausland, wozu auch Danzig gehört, erfordert eine besondere Bewilligung des Reichskommissars für die Einfuhr Berlin W 30, Potsdamer Straße. Lassen Sie sich von ihrem deutschen Besteller ein ausgefülltes grünes Formular „Statistik des Warenverkehrs“ senden, dass auf den größeren Postanstalten und Steuerämtern erhältlich ist. Dieses Formular legen sie dann ihrem Markenbriefe bei, worauf die Zensurstelle auch Einschreibsendungen und Nachnahmen passieren lässt. Im übrigen verweisen wir sie auf die Notiz in unserer Sammlerecke in Nr. 2, „B.B.“ unter Ed.R. Cassel.