Flugpoststempel fur Danzig

Unter Bezugnahme auf die in der „Briefmarken-Rundschau“ Ausgabe 16 enthalten Veröffentlichung aus Hannover teilt uns die Oberpostdirektion Danzig in dankenswerte Weise mit, dass zum Abstempeln der Luftpostsendungen ein besonderer Stempel in Auftrag gegeben ist und voraussichtlich in nächster Zeit in Benutzung genommen werden kann. Mit diesem Stempel werden die (durch den beim Postamt 5 aufgestellten, nur für Luftsendungen bestimmten besonderen Brief-kasten eingelieferten) Flugpostsendungen gestempelt werden.
Der ewige St. Bürokratius. Eine angesehene Firma in Dt.Eylau schreibt uns:
Letztens passierte mir in Sachen „Postzensur“ ein origineller Fall. Ich weiß nicht, ob man ihn als „übergroßer Diensteifer“ oder mit „Gehässigkeit der Postüberwachungsstellen bezeichnen soll. Von meiner Berliner Geschäftsreise zurückgekehrt, erfuhr ich von meinem Personal, dass ich während meiner Abwesenheit auf das Zollamt gerufen worden sei. Ich ging unverzüglich dorthin und hörte, dass eine Auslandssendung eingeschrieben, für mich dort lagere. Ich wurde gefragt, ob ich eine Einfuhrerlaubnis da hätte. Da ich doch nun nicht einmal wusste, um was es sich handelte, sagte ich, dass ich erst die Einfuhrbewilligung beschaffen müsste. Darauf wollte Sankt Bürokratius in Gestalt des Steuerbeamten die Sendung sofort für dem Reiche als verfallen erklären lassen. Hiergegen protestierte ich energisch und wies darauf hin, dass z.B. die Postüberwachungsstelle Dresden mir zwecks Einholung der Einfuhrbewilligung 14 Tage Frist gewährt habe.
Hierauf war der pflichtgetreue Beamte jedoch nicht einverstanden. Er meinte, dass er sich an sein Gesetz halte, wonach im Falle, dass keine Einfuhrbewilligung vorliege, die Sendung sofort dem Staate für verfallen zu erklären wäre. Hierauf erwiderte ich, dass mir unter Umständen ein großer Schaden entstehen könnte, ich würde aber statt der üblichen vierzehntägige Frist nur acht Tage zur Beschaffung der Einfuhrbewilligung gebrauchen. Der Beamte erfüllte nun meinen Wunsch und zeigte mir die Sendung. Diese war von einem Bulgaren, mit dem ich im Tauschverkehr stehe und von dem ich eine Gegensendung in Höhe von 300 Mark erwartete. Der Brief war von der Postüber-wachungsstelle Frankfurt a.M. ungeöffnet und ohne Angabe des Wertinhaltes an das Zollamt Dt.Eylau weitergeleitet worden. Als ich nach sechs Tagen auf Grund der Einfuhrbewilligung den Brief ausgehändigt erhielt, entsprach in dem Wunsche des Beamten und öffnete vor dessen Augen den mit drei bulgarischen Etiketten verklebten Brief. Aber siehe – zu beiderseitig nicht geringem Staunen enthielt der Brief gar keine Briefmarken, sondern nur eine für mich äußerst wichtige Mitteilung. Also hatte es sich die Postüberwachungsstelle Frankfurt a.M. angemaßt, einen vollkommen harmlosen Einschreibbrief ohne Marken zu beschlagnahmen. – Vielleicht stehe ich auch schon auf der „schwarzen Liste“ der Postüberwachungsstelle ? unglaublich, aber wahr.

Danzig