Dem Beispiel vieler anderen Staaten u.a. Deutschland und Polen hat es die Danziger O.P.D. für zweckmäßig erachtet, zur Freimachung der von Staats- und Gemeindebehörden ausgehenden Post-sendungen besondere Postwertzeichen (Dienstmarken) herauszugeben, die voraussichtlich vom Montag, den 29.d.M. ab in Danzig an einen Schalter des Hauptpostamtes und satzweise an das Publikum abgegeben werden dürfen.
Für Privatpost sind diese Dienstmarken nicht bestimmt und erstere dürfen mit ihnen auch nicht frankiert werden. Nachdem jetzt der Senat nach einem Antrag der O.P.D. die Herausgabe der Dienstmarken genehmigt hat, wird ihre Verwendung vorläufig im Bereich des Freistaates, sowie im Verkehr mit Deutschland, Polen und dem Memelland zulässig sein. Wegen ihrer Verwendung und Zufälligkeit im Verkehr mit anderen Länden schweben noch Verhandlungen.
Die mit den Dienstmarken freigemachten Postsendungen sind außerdem mit einem Abdruck des Dienstsiegels der einzelnen Behörden, die sich verwenden, zu versehen. Das Verfahren bietet den Vorteil, dass der rechtswidrigen und missbräuchlichen Verwendung von allgemein gültigen Post-wertzeichen durch Angestellte der Behörden für Dienstzwecke wirksam vorgebeugt und den Behörden eine Kontrolle erleichtert wird.
Als Dienstmarken sollen die Postwertzeichen der letzten Wappenjausgabe bis zum Werte von 3 Mark, die mit großen lateinischen Buchstaben D. und M., in schwarzen Farbenton überdruckt sind, benutzt werden. Die Dienstmarken sind im Wege der schriftlichen Bestellung aber durch legitimierte Boten in Danzig von der Hauptpostkasse des Postamtes 1, Langgasse, des Postamtes in Danzig-Langfuhr und das Postamts in Danzig-Neufahrwasser, außerhalb von Danzig den Hauptkassen bzw. Amtsvorsteher der in Betracht kommenden Postämter zu beziehen. In ländlichen Bezirken vermitteln die Landbriefträger den Bezug.
Das Verfahren soll., um den Behörden den Aufbrauch ihrer Postwertzeichen zu ermöglichen, vom 1. September ab endgültig in Kraft treten.