Richtigstellung

Aus einer Mitteilung über die neuen Danziger Dienstmarken, die in Ausgabe Nr 36 der „Briefmarken-Rundschau“ erschienen war, glaubten einzelne Angestelltenkreise den Vorwurf herauslesen zu sollen, das die Angestellten der Behörden sich der rechtswidrigen und missbräuchlichen Verwendung von allgemein gültigen Postwertzeichen schuldig machten. In einem Artikel „Dienstmarken und Agitationsbedürfnis“, der in Nr. 405 der „Danziger Zeitung“ vom 8.September 1921 erschien, ist bereits zum Ausdruck gekommen; dass nach unserer Überzeugung dem Verfasser jener Notiz eine kränkende Absicht vollkommen fern gelegen habe. Die Redaktion der „Briefmarken-Rundschau“ stellt auch ihrerseits fest, dass ihr bei Aufnahme dieser Notiz, die amtlichen Ursprungs war, nicht nur jede Absicht, sondern auch jedes Bewusstsein eines kränkenden Charakter der betreffenden gefehlt hat.

Danzig