Briefmarken-Spezialprüfer

Das in Ausgabe 45 der „Briefmarken-Rundschau“ angeregte, wichtige Problem der Prüfung von Marken hat der Redaktion eine große Menge von zustimmenden, teils sehr schmeichelhaften Anerkennungen eingetragen. Soweit darin die sachliche Seite des Themas behandelt wurde, werden wir in zweckentsprechender Anwahl alle praktischen Vorschläge und sachverständigen Erörterungen, beginnend mit der heutigen Ausgabe, an dieser Stelle bringen.
Wir erteilen in erster Linie dem verdienten Vorsitzende des Vereins „Briefmarkenfreunde Freie Stadt Danzig“, der als drucktechnischer Fachmann ungemein Beachtenswertes, namentlich an der Frage, ob eine durchaus sichere Beurteilung von Provisorien auf Echtheit möglich ist, zu sagen hat.
Es erheben sich aus einer in dieser Verbindung noch eine Anzahl neuer, Ausgabe 45 nur gestreifter Fragen, deren Erörterung und Beantwortung unbedingt zur Sache gehören; denn wir kommen mit allgemeinen Redensarten nicht um die Probleme herum, die u.a. der bekannte ungarische Philatelist Reflex in der neuesten Oktobernummer der vorzüglichen Budapester Fachschrift „Tabularium“ neuerdings zur Diskussion stellt. Wir fragen, ebenfalls mit dem genannten Autor:
1. Welche Garantie bietet der Prüfungsstempel auf einer Marke?
2. Ist das Prüfen von Marken Wissenschaft oder nur Scharlatanerie?
3. Hat der Prüfer moralische und materielle Garantie zu leisten, oder prüft er für gutes Geld ohne jedwede Haftung?
Erst kürzlich wieder ist ein Fall vorgekommen, da ein langjähriger, für durchaus zuverlässig gehaltener Prüfer wörtlich folgendes erklärt hat: „Das auf der Marke befindliche Prüfungszeichen stammt aus der ersten Zeit meiner Prüfungstätigkeit, ungefähr vor 20 Jahren; in dieser langen Zeit sind sehr viele, damals geltende Ansichten und Grundsätze als falsch erkannt worden. Es liegt ein Prüfungsirrtum vor, den ich bedauere, jedoch nicht ungeschuldet machen kann. Hoffentlich können Sie den dafür angelegten Ware zurückerhalten.“
Wenn man einen solchen Brief liest, so muss man sich unwillkürlich fragen, ob ein Sammler, der eine geprüfte und für echt befundene Marke vielleicht für eine große Summe erworben hat, nachträglich einen schweren Verlust erleiden soll, weil der Prüfer oberflächlich geurteilt hatte oder überhaupt des besonderen Gebiet nicht beherrschte. Der Prüfer darf doch nicht nur auf „gerade zur Zeit modernen“ Ansichten, Vermutungen oder Voraussetzungen beruhen, sondern es muss doch einen positiven Nutzen für den vertrauensvollen Sammler oder Händler ergeben. Eine von einem auf seinen Ruf haltenden Prüfer einmal gegebene Garantie muss für die Dauer sein, und der Prüfer oder mindestens die Versicherungsgesellschaft, bei der er eingeschrieben sein sollte, müsste auch die volle finanzielle Garantie übernehmen und gegebenenfalls Schadensersatz leisten.

Danzig