Einfuhrfreiheit für nicht entwertete Briefmarken im Reiche

Alle Schranken fallen! – Nachdem durch Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 22.Oktober 1921 die Einfuhr von entwerteten Briefmarken der Nr. 673 b des Statistischen Waren-verzeichnis freigegeben worden ist, wird nunmehr auch für nicht entwertete Briefmarken aus Nr. 658 durch eine in diesem Tagen im „Deutschen Reichsanzeiger“ zur Veröffentlichung gelangende Bekanntmachung das Einfuhrverbot aufgehoben.
Damit fällt erfreulicher- und vernünftigerweise auch die letzte Fessel, die schon seit Beginn des Weltkrieges den deutschen Briefmarkenhandel nebst dem Internationalen Tauschverkehr in Banden hielt. Wir weisen auf unsere neulichen Bemerkungen in Ausgabe 46 „Briefmarken-Rundschau“ hin und möchten hier auch einmal die Wichtigkeit der Aufhebung de Sperre speziell für das „ausländische“ Danzig betonen.

Danzig