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>> Kleine Stempelkunde von Danzig
Teil 5: Danziger Stempel mit Postleitzahlen

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Die Einführung erfolgte mit der Verfügung Nr. 407/1941 zum 1. September 1941 und wurde im Amtsblatt Nr. 68 (25. Juli 1941) des Reichspostminsteriums verkündet.

Ich möchte hier zum Verständnis einige Absätze der umfangreichen Verfügung auszugsweise im Wortlaut nennen:

Zur einheitlichen und zweckmäßigeren Gestaltung des Päckchenverteil- und —versendungsdienstes, zur Entlastung der Bahnposten und Paketumschlagstellen sowie zur Förderung der ordnungsmäßigen Überkunft der Päckchen werden vom 1. September 1941 an für diesen Dienst einige neue Einrichtungen und Behandlungsvorschriften getroffen.

Für die Leitung der Päckchen ist das Reichspostgebiet einschl. Generalgouvernement und Protektorat Böhmen und Mähren in 24 Päckchenleitgebiete (PnLG) eingeteilt, die je einen oder mehrere RPD - Bezirke usw. umfassen. Im allgemeinen ist für jedes Päckchenleitgebiet eine, im Bedarfsfalle sind mehrere Päckchenleitstellen (PnLSt) eingerichtet; wegen Raummangels im Hauptort sind einigen Päckchenleitstellen vorläufig Päckchenunterleitstellen (PnULSt) in anderen Orten des Leitgebietes angegliedert worden.

Besteht in einem Päckchenleitgebiet nur eine Päckchenleitstelle, so erhält diese aus dem ganzen Reichsgebiet die Päckchenbeutel für ihr Leitgebiet.

Diese Auszüge mögen für das Verständnis der Regelung genügen, da sie ja (zunächst) mit der Stempelung überhaupt nichts zu tun hatten.

Für die RPD-Bezirke Danzig, Gumbinnen und Königsberg (Pr), also für die Gebiete Danzig, West-und Ostpreußen wurde das Päckchenleitgebiet 5 eingerichtet. Päckchenleitstelle war das Bahnhofspostamt Dirschau 2. Es galt aber zusätzlich die Regelung, daß beim Zustandekommen vieler Päckchen für Ostpreußen unmittelbare Beutel nach Königsberg (Pr) 5 zu fertigen waren.
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Die Einführung von Päckchenleitgebieten hat sich in den beiden folgenden Jahren gut bewährt. Da infolge der immer umfangreicheren Einstellung von unkundigen Hilfskräften die Schwierigkeiten auch in anderen Postversendungsbereichen erheblich zunahmen, wurde eine entsprechende Regelung auch auf diese Bereiche ausgeweitet.

Grundlage war eine Verfügung des Reichspostministers vom 29.12.1943, die Postleitzahlen künftig auf allen Postsendungen ins Inland anzubringen.
In Presse-Aufrufen, Werbeplakaten, ja selbst in Poststempeln wurde in der Folgezeit immer wieder darauf hingewiesen, die Postleitzahlen anzugeben.

Wo die Post selbst zur Werbung beitragen konnte, hat sie es auch getan, z.B. durch einen Werbestempel, der auch in Danzig 5 vom 20.3. - 20.4.1944 verwendet wurde (siehe folgende Abbildung) oder durch die Vorgabe von Kreisen für die Einfügung der Postleitzahl bei den Postkarten mit eingedruckten Wertzeichen.

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Rundschreiben 186, Literaturbeilage 985e, 15.Dezember 1999, Seite 65.


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Added: 20/11/2015
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