>> Gefälligkeitsabstempelung „Danzig *1 z"
Nach dankenswerter Mitteilung von Herrn Wilh. Marx soll der echt gebrauchte Stempel Danzig 1 Z folgende Kennzeichen haben: Obere und untere Sehne 25 mm breit, Breite des Wortes „Danzig" 16¼ mm. Bei den Nachstempelungen betragen diese Maße nur 23¾ bzw. 16¼ mm. Das beste Unterscheidungszeichen der beiden Stempel bildet anscheinend der Kennbuchstabe „Z". Bei dem echten Stempel soll es sich um einen Buchstaben mit geschweiften Balken handeln, bei dem zum Nachstempeln benutzten um ein Blockschrift-Z mit geraden Balken.
Es wird sich zweifellos herausstellen, ob derartige Nachstempelungen in größerem Umfange stattgefunden haben.
Es ist wohl nicht möglich, dass die Postverwaltung der Freien Stadt Danzig etwas erlauben kann, wofür deutsche Gerichte erst vor einiger Zeit zwei Postbeamten, die deutsche Inflationsmarken mit rückdatierten Stempeln versehen hatten, sehr schwere Strafen auferlegte."
Soweit die damaligen Ausführungen. Die beiden genannten Stempel sind uns bekannt (Katalognummern DI Nr. 118.0 bzw. 119.0, siehe Abbildungen).
Es gibt vereinzelt auch echt gelaufene Belege, so zum Beispiel eine Karte vom 14.9.25, die an einen „Herrn Oberpostdirektor" gerichtet ist. Vielleicht ist dies die im o.g. Schreiben genannte „dienstliche Entwertung", unter der man sich eigentlich schwer etwas vorstellen kann. Anfang der 40-er Jahre wurde er als Schalterstempel (Einzahlungsbelege) benutzt.
Erstaunlich ist überhaupt, dass es zwei Stempel mit dem Unterscheidungsbuchstaben „z" gegeben hat. Das passt gar nicht ins sonst übliche Schema jener Zeit.
In einer Abhandlung über Danzig-Stempel schrieb Herr Kniep im Herbst 1986 zu diesem Stempel: „Ab 1924 für Gefälligkeitsentwertungen, aber nicht für Rückdatierungen eingesetzt." Das heißt denn doch wohl: Echt! - oder ?
Wie auch immer: Abdrucke dieses Stempels werden uns auch in Zukunft wohl immer wieder „beschäftigen".
Antwort zu: Neue Feldpost-stempel
Zu der Frage von Herrn Hudelmaier nach neuen Feldpoststempeln im letzten Rundschreiben schrieb Herr Simon:
„In Band 3 hat Herr Wolff nur einige Beispiele über die Danziger Feldpoststempel gegeben, Es gibt aber noch sehr viel mehr (Anmerkung: Es ist beabsicht, über dieses Stempelgebiet einen eigenen Band innerhalb der Katalog-Reihe herauszugeben).
Das Danziger Infanterie-Regiment 128 gehörte zur 71. Infanterie-Brigade der 36. Infanterie-Division. Der Stab und die Bataillone I bis III waren in Neufahrwasser stationiert. Das Regiment bestand seit dem 24.3.1881.
Bis 1915 war dieses Regiment zuerst in Ostpreußen und dann in Russischpolen eingesetzt, und zwar bis zum September 1915.
Das Infanterie-Regiment Danzig wurde erst im Jahre 1916 für das Oberkommando der Küstenverteidigung aufgestellt und am 5.7.1916 nummeriert. Dieses Regiment gehörte zur 201. Infanterie-Division und war fast zum Ende des Krieges in Russland eingesetzt; vor dem Stempeldatum nahm es an der Schlacht um Baranowitschi teil. Anfang 1918 kam die 201. ID in den Westen. Der Briefstempel benennt die 3. Landw. Div. Diese Division nahm ebenfalls an der Schlacht um Baranowitschi teil.
Da die Post nicht immer bei der jeweiligen Division abgestempelt worden ist, sondern auch bei der nächsten Feldpostanstalt abgegeben wurde, kann es passieren, dass ein Feldpostbrief eine andere Einheit nennt."
Vielen Dank an Herrn Simon für die umfangreiche Information.
Nachschlag: Arend Dickmann
Herr Simon hat seinem Bericht „Danziger Admiral auf einer polnische Medaille" im Rundschreiben Nr. 196/Seite 1258 einen kleinen Nachschlag „verpasst":
„Ich konnte in Danzig herausbekommen, dass in Oliva eine Straße nach ihm [Arend Dickmann] benannt worden ist, und dass er in der Marienkirche beigesetzt worden ist. Da die Grabsteine in der Marienkirche in einem sehr schlechten Zustand sind, konnte der Grabstein nicht gefunden werden. Ein Bild vom Straßenschild „ul Adm. A. Dickmana" wurde von mir gemacht. Der Film ist allerdings bis zum heutigen Tage nicht ganz abfotografiert."
Soweit Herr Simon. Wir können also eines Tages vielleicht noch eine Abbildung erwarten.
Arge Danzig, Rundschreiben 198, 10.12.2002, Seite 1290.
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Added: 04/12/2015
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