>> Literaturbeilage 936
>> Die Zeppelin-Post der Freien Stadt Danzig 1924 - 1939
Mit Beginn der Überseefahrten 1932 trat in Anlehnung an die Luftpostgebühren folgende Regelung in Kraft: Zu den Normalgebühren für Auslandssendungen wurden Zuschläge für die Zeppelinbeförderung erhoben, und zwar
Für Postkarten und für Briefe je 5 g.
Für Drucksachen, Warenproben je 25 g.
Die normalen Auslandsgebühren für Übersee betrugen:
Zusätzlich für Einschreiben: Bis 15.5.1935: --,20 danach: --,30
Zuschläge für Fahrten nach Südamerika:
Zu den Fahrten nach Südamerika waren auch Pakete zugelassen; mit Sicherheit ab dem Jahre 19340 Die Gebühren betrugeluje 500 g:
Nachdem am 60 Mai 193Z das .Luftschiff "Hindenburg" in Lakehurst verbrannt war, wurden die Überseefahrten eingestellt.
Arge Danzig, Rundschreiben 153, Literaturbeilage 936, Seite 3.
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Added: 09/10/2015
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