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ARGE DANZIG E.V.  -  -  Literaturbeilage 939A

Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie

ARGE DANZIG E.V.       Goerdelerstraße 15        D-6200 Wiesbaden        11.9.1991
Justizbeamten-Namensstempel

In unserem Rundschreiben Nr. 149 vom 26.9.1990 (Seite 873) wurde angefragt, welche Bedeutung Namensstempel auf Portofreiheitsbriefen haben. Unser Mitglied, Herr Rüdiger Beckmann, schrieb im Juni 1990 zu den unten abgebildeten Briefen mit den Namen BÜRGER und SUCKAU:

Herr Ernst Müller, unser Vereinsvorsitzender sowie Vorsitzender des Verwaltungsrats des BDPh wies mich auf einige Stempel hin, die ich bisher als "Beamtenstempel" erklärt habe. Sie finden sich auf Insinuationsdokumenten und Dienstbriefen, sind aber weder die Namen der Schreiber noch der Boten oder Briefträger.

Herr Müller meinte, es handele sich um Postmeisterstempel, die als Kontrolle der Richtigkeit des jeweiligen Portovermerks abgeschlagen wurden. Mir erscheint diese Erklärung sinnvoll.

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Arge Danzig, Rundschreiben 153, Literaturbeilage 939A, Seite 1.


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Added: 10/10/2015
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