>> >> >> Der Ort im Versailler Vertrag 14-17
der Bewohner als begründet anerkannt und erhoben beim Ortstermin keine Einwendungen gegen die Verlegung der Grenze. 17 Allgemein war man der Meinung, daß Pröbbernau ungeteilt zum Deutschen Reich zurückkehren sollte. Die Grenze sollte nördlich der Westecke von Pröbbernau beginnen und in nordwestlicher Richtung längs des sogenanten Teerbudenweges auf den Signal rast am Nordufer der Nehrung zulaufen.17
Auch nach der Anhörung verblieb es zunächst bei der bisherigen Grenzlinie. Der Leiter der Unterkommission, Oberstleutnant Gardan (Frankreich), und die Unterkommission insgesamt waren. nicht zu einer jinderung befugt. Die Entscheidung oblag der HauptkommisSion. Ihr mußte zunächst Bericht erstattet werden. Die endgultige Regelung ließ noch einige Monate auf sich warten. Erst in den letzten Sitzungen der Hauptkommission vom 1.-4. Dezember 1920 erging der Beschluß, die Grenze bei Pröbbernau so festzusetzen, wie sie beim Ortstermin am 23. August 1920 als zweckmäßig erachtet worden war. General Dupont (Frankreich), der Leiter der Hauptkommission,setzte den Beschluß in einer Note vom 6. Dezember 1920 mit Wirkung vom 24. Dezember 1920, 11 Uhr vormittags (mitteleuropäischer Zeit), in Kraft. 17
Die Freie Stadt Danzig räumte das Gebiet und richtete in Neue Welt eine neue Grenzzollstelle ein.
Zur Vorbereitung der Grenzfestlegung war der im Versailler Vertrag vorgesehene Grenzverlauf von der Grenzfestsetzungskommission in die Sektionen A - G eingeteilt worden, und zwar beginnend bei Zoppot mit dem Buchstaben A und endend auf der Frischen Nehrung mit dem Buchstaben G.
Die endgültige Grenzlinie wurde durch beschriftete quaderförmige Normal- und Hauptsteine vermarkt, auf deren Form sich die deutsche und die polnische Delegation geeinigt hatten. Die Hauptsteine standen jeweis am Anfang und am Ende einer Sektion, die Normalsteine dazwischen.20
Die Natursteine waren von der Firma Rudolf BartSch, Striegau / Schlesien, bezogen worden. Der Transport der 4 bzw. 20 Zentner schweren Steine war schwierig und mit großen Kosten verbunden.
Aufstellung und Beschriftung der Steine geschahen in den Monaten April und Mai 1921. Die Beschriftung der Hauptsteine an der Nehrungsgrenze bestand auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten aus den Buchstaben "FD" (= Freie Stadt Danzig) und "D" (= Deutsches Reich) und aus den Angaben "Versailles / 28.6.1919" und "G 001" bis "G 017". Der Stein G 001 stand am Haff, der Stein G 017 an der Ostsee. Die Angabe "Versailles / 28.6.1919" fehlte auf den Normalsteinen.
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Arge Danzig, Rundschreiben 148, Literaturbeilage 932,Heinz Schaffrath, Mai 1990, Seite 4.
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Added: 15/10/2015
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