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Gallery » Rundschreiben 140 - 4. Quartal, 1988 » Post in den Jahren 1772-1920

>> Studio über die Provinz Westpreußen, ihre Regierungsbezirke und Kreise und die Post in den Jahren 1772-1920  

>> Literaturbeilage 916

>> Die Provinz Westpreußen in postalischer Hinsicht
tion Bromberg nennt das Handbuch für das Deutsche Reich leider nicht. Nach Unterzeichnung des Versailler Vertrages am 28. Juni 1919 war abzusehen, daß mit seinem Wirksamwerden alsbald zu rechnen war. Der Reichspostminister bestimmte deshalb bereits am 30. August 1919 durch Amtsblatt-Verfügung, daß mit dem Inkrafttreten des Vertrages die beim Deutschen Reich verbleibenden Postanstalten in den Bezirken der Oberpostdirektionen Danzig, Bromberg und Posen den jeweils benachbarten Oberpostdirektionen Frankfurt (Oder), Königsberg (Pr.), Köslin und Liegnitz zugeteilt werden. Er führte dabei 158 Postanstalten (Postämter und Postagenturen) namentlich auf. Darunter befanden sich aus dem Bezirk der Oberpostdirektion Danzig 18 Postanstalten aus dem Kreis Elbing, der bekanntlich nicht zum Abstimmungsgebiet Marienwerder gehörte, und 3 Postanstalten in Pommern. Das Verzeichnis wurde am 13. Oktober 1919 um weitere Postanstalten ergänzt und berichtigt. Gleichzeitig wurde angemerkt, daß die erwähnten 3 pommerschen Postanstalten bereits vom 1. Oktober 1919 an endgültig der Oberpostdirektion Köslin zugeteilt worden seien.; Am 12. November 1919 gab der Reichspostminister bekannt, daß die in den Verfügungen vom 30. August und 13. Oktober 1919 bezeichneten Postanstal-ten den angegebenen Oberpostdirektionen schon zum 1. November 1919 endgültig zugewiesen worden seien.

Die bisher genannten Verfügungen enthielten keine Bestimmung für die Postanstalten im Abstimmungsgebiet Marienwerder. Da das Schicksal dieses Gebiets von dem Ergebnis der vorgesehenen Volksabstimmung abhing, teilte der Reichspostminister durch Postnachrichtenblatt-Verfügung vom 14. Januar 1920 die namentlich genannten 62 Postanstalten dem Bezirk der Oberpostdirektion Königsberg (Pr.) mit Wirkung vom 10. Januar 1920 an zu. Diese Maßnahme wurde durch die Postnachrichtenblatt-Verfügung vom 22. Januar 1921 mit sofortiger Wirkung für endgültig erklärt.

Die Oberpostdirektion Danzig behielt ihren Sitz in Danzig noch bis zum 15. Juni 1920 bei. Vom 1. November 1919 an war sie noch zuständig
-  bis zum 10. Januar 1920 für die Postanstalten an Orten, die dann an Polen fielen, und für die Postanstalten im Abstimmungsgebiet Marienwerder;
-  bis zum 15. Juni 1920 für die Postanstalten im Gebiet der künftigen Freien Stadt Danzig. Daneben erledigte sie Abwicklungsarbeiten.

Siebzig Jahre hindurch hatten die Beamten der Oberpostdirektion Danzig erfolgreich für die Provinz Westpreußen gearbeitet. Wehmut überkam sie, als sie Danzig verließen. Ein Teil von ihnen entschloß sich jedoch, in Danzig zu bleiben und sich dem neuen Staat zur Verfügung zu stellen.

Am 16. Juni 1920 nahm die "Oberpostdirektion für das Gebiet der künftigen Freien Stadt Danzig" ihre Dienstgeschäfte auf.

Arge Danzig, Literaturbeilage 916, 1988, Seite 12.


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Added: 07/03/2016
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