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Gallery » Rundschreiben 129 - 1. Quartal, 1986 » Klaus Böhm, Tarnung von Nachweissendungen

>> Tarnung von Feldpost im Gebiet der ehem. Freien Stadt Danzig  1939 - 1945

>> IV. Feldpost-Normstempel der Wehrmacht
Abb. 15
Absender: FpNr. 18 818 C: Einheit / Korps-Nachrichten-Abteilung beim Stellvertretenden Generalkommando / XX. Armeekorps
Dienstsitz: Danzig

Bekannt ist, daß sich zumindest 3 Feldpostämter Ende 1944/Anfang 1945 in Danzig befanden, so u. a.: ein Teil der Feldpostleitstelle 734 nach dem Rückzug aus Kurland. 2 Feldpostämter hatten sich im PA 6 im März einquartiert und brachten den dort bislang reibungslosen Postdienst beträchtlich durcheinander.

V. Tarnung von Nachweissendungen
Sogenannte Nachweissendungon, hierunter sind Wertsendungen, Einschreibsendungen, Postanweisungen, Zahlkarten und Pakete zu verstehen, waren nach § 47. III.3 bei der Feldpost nach der "Anweisung für die Bearbeitung der Feldpostsendungen" wie folgt zu behandeln:

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Arge Danzig, Rundschreiben 129, Klaus Böhm, 1.12.1985, Seite 11.


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Added: 22/03/2016
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