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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 93 - 15. August, 1977 » Der Pariser Vertrag vom 9.11.1920

>> Danzig zum zweitenmal Freie Stadt

Postbeutel von und nach übersee zugestanden (Art. 43). Der Pariser Vertrag vom 9.11.1920 gab Polen das Recht, einen Postdier im Hafen von Danzig zur unmittelbaren Verbindung mit Polen einzurichten (Art. 29-32). Das Warschauer Wirtschaftsabkommen vom 24.10.21 überließ es Polen, den Umfang der zim Postdienst notwendigen Einrichtungen selbst zu bestimmen (Art. 149 bis 168). Am 19.12.1921 erhält Polen von der internationalen Verteilungskomission das ehemalige Militärlazarett am Heveliusplatz für Postzwecke zugeteilt. Am 11.1.1922 wurde die Paketsichtungsstelle nach dem Holm verlegt und erhält die Bezeichnung Gdansk Nr. 1. Bereits am 9.12.1922 verlangt Polen auch noch eine Briefsichtungsstelle auf dem Hauptbahnhof, was aber am 23.12. durch den Völkerbundskommissar Hawking abgelehnt wird. Am 18.4.1923 stimmt Danzig der Errichtung der Briefsichtungsstelle zu, welche die Bezeichnung Gdansk Nr. 2 erhält. Am 29.4.1923 erteilt der Hafenausschuß der polnischen Postverwaltung die Genehmigung, die Speicher "Hamburg", "Stettin" und "Danzig" am Hafenkanal zu pachten, um darin die Paketsichtungsstelle unterzubringen. Am 23.2.1924 stimmt der Hohe Kommissar Mac-Donnell der Entscheidung des Hafenausschusses zu, und am 29.8.1924 stimmt Danzig der Verlegung der Paketsichtungsstelle zu. Am 30.l0.1924 richtete Polen am Heveliusplatz das Postamt Gdansk Nr. 3 ein. Am 5.1.1925 bringt Polen 10 Briefkästen in Danzig an und gibt eigene Marken für das Hafenpostamt heraus. Am 2.2.1925 entscheidet Mac Donnell, daß Polen nicht das Recht zur Anbringung von Briefkästen habe. Am 20.2. legt Polen gegen diese Entscheidung Berufung ein. Der Völkerbund beschließt auf seiner 23. Tagung am 13.3., daß der Internationale Gerichtshof ein Urteil in dieser Frage abgeben solle. Dieser entscheidet auf seiner 7.(außerordentlichen) Tagung am 16.5., daß Polen berechtigt sei, innerhalb des Hafens Briefkästen anzubringen. Am 11.6. beschließt der Völkerbundrat die Einsetzung einer Sechverständigenkommission zwecks Festlegung der Hafengrenze im postalischen Sinne. Das Gutachten der Postkommission vom 3.8. bezieht einen großen Teil der Stadt in das Hafengebiet ein (Grüne Linie). Am 19.9.1925 nimmt der Völkerbund auf seiner 35. Tagung das Gutachten der Postkommission an.

 

Arge Danzig, Rundschreiben 93, Seite 30.


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Added: 05/01/2016
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