Danzig -- polnischen Poststreit 1925 | Danzig-Polish Post Office Dispute 1925
Auslegung der Vertragsbestimmungen nur in Fällen angewandt werden, in denen die üblichen Auslegungsverfahren versagt hohen. Es ist ein Hauptgrundsatz der Auslegung, daß Worte in dem Sinne ausgelegt; werden müssen, den sie normalerweise im Zusammen Im lull dem übrigen Wortlaut haben würden, wofern die Auslegung nieht, zu etwas Unvernünftigem oder Sinnlosem führen soll. Im vorliegenden Falle ist die Auslegung. die der Gerichtshof den verschiedenen Vertragsbestimmungen gegeben hat, nicht nur vernunftgemäß (reasonable), sondern findet auch eine Stütze in den verschiedenen Artikeln an sich und in ihrer Beziehung zueinander.
Es ist auch angeführt worden, daß die Anerkennung des polnischen Anspruchs eine schwere Einbuße für die Einnahme der Freien Stadt Danzig zur Folge haben würde. Es kann nicht bezweifelt werden, daß die Einrichtung eines polnischen Postdienstes im Hafen von Danzig eine Einbuße des Danziger Postmonopols bedeuten würde, aber diese Erwägung kann nicht die vertraglichen Rechte beeinflussen, auf die Polen nach Ansicht des Gerichtshofs Anspruch hat.
Der Gerichtshof möchte bemerken, daß nichts in dieser Äußerung so aufgefaßt werden kann, daß es die Art und Weise präjudiziert, in der die polnischen Postrechte in Danzig vom Gesichtspunkte der privaten Rechte und städtischen Verwaltung durchgeführt werden können.
Da der Gerichtshof der Ansieht ist, daß der Hafen im postalischen Sinne nicht eine personelle Einheit. ist, die bestimmte Behörden und Ämter oder Gruppen von Personen umfaßt, wie von Danzig behauptet wird, und daß der polnische Postdienst nicht auf eine Tätigkeit innerhalb des Gebäudes auf dein Heveliueplatz beschränkt ist, ist unbedingt notwendig, daß erklärt wird, weshalb der Gerichtshof den Hafen von Danzig als ein territoriales Gebiet ansieht.
Außer der Tatsache, daß der Ausdruck „Hafen von Danzig" in der üblichen Anwendung den Begriff einer territorialen und topographischen Einheit ausdrückt, wird in dem Vertrage von Paris und in dem Warschauer Abkommen an verschiedenen Stellen der Ausdruck. „im Hafen von Danzig" gebraucht, und vor allen Dingen findet sich in Artikel 168 des vorerwAhnten Abkommens eine besondere Erwähnung bezüglich zu treffender Abmachungen über die Beziehungen zwischen den polnischen Post-, Telegraphen oder Telephonämtern im Hafen und Empfängern oder polnischen
Danzig -- polnischen Poststreit 1925, Seite 34.
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Added: 08/04/2016
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