>> Danzigs Postgeschichte und Poststempel
S. dei gratia dux pomeranie universis Christi fidelibus in terra sua constituis sahitem et gratiam perpetuam. Notum sit vobis omnibus quod, ego Suotopolchus, dux pomeranie adiuvante domino, concessimus Christi militibus pro salute nostra, et tocius terre ubicunque venerint in terra nostra omnimodam libertatem. Quapropter ut haec rata sint que promisimus eis, mandamus vobis atque mandando precipimus quatenus in rebus eorum sive in aliis que eos attingunt, nullus audeat sive in terra sive in aqua eis nocere. Et si quis contraire praesumpserit omnipotentis dei offensam et nostram se senciat incurisse. Valete. (S., von Gottes Gnaden Herzog von Pommerellen, allen treuen Christen, die sich in seinem Lande niedergelassen haben, Heil und ewige Gnade! Euch allen sei bekannt gemacht, daß ich, Swantopolk, mit Hilfe Gottes Herzog von Pommerellen, den Rittern Christi wegen unseres Seelenheils sowohl auf der ganzen Erde, wohin sie auch kommen werden, als auch in unserem Lande jede mögliche Freiheit gewähre. Damit das verwirklicht wird, was wir ihnen versprochen haben, beauftragen wir Euch und schreiben durch Befehl vor, daß keiner es wagen soll, sie in ihren Angelegenheiten oder in anderen, welche sie betreffen, weder auf dem Lande noch zu Wasser zu schädigen. Und wenn jemand zuwider handeln sollte, so soll er merken, daß er der Ungnade des allmächtigen Gottes und unserer verfallen ist. Lebt wohl!
Unter den Worten „jede möglidle Freiheit" wurde zweifellos von beiden Parteien auch die Durchzugsfreiheit verstanden, eine Freiheit, auf die der Ritterorden bei seinen weit auseinander liegenden Besitzungen besonderen Wert legen mußte. Es handelt sich also um die Gewährung der Durchzugsfreiheit auf der in Danzig beginnenden sogenannten Pommerschen Straße, welche über Langfuhr — Oliva — Kölln am Wald nach Lauenburg führte. Diese Durdizugsfreiheit durch Pommerellen bildete aber die Grundlage für den Nachrichtendienst und den Reiseverkehr des Deutschen Ritterordens. Somit haben wir in dem obigen Vertrag eine der ältesten auf das Nachrichtenwesen der neueren Zeit bezügliche Urkunde vor uns.1) Urkundliche Belege über das Bestehen einer aus den Klosterboten
1) Als noch frühere Beispiele eines geordneten Nachrichtenübermittlungs-Wesens seien hier erwähnt: die von Herodot beschriebenen Stationshäuser, welche .Kyros der Große (550-529 v. Chr.) an der Straße Sardes-Susa für berittene Kuriere, welche seine Befehle übermitteln sollten, erbauen ließ; die im Hibeh Papyrus 255 v. Chr. erwähnte Schiffs-, Kamel- und Reitpost in Ägypten; die von Kaiser Augustus (31 v. Chr. — 14 n. Chr.) eingerichtete Staatspost (cursus publicus) mit Zwischenstationen für den Pferdewechsel (mutatlones) und Unterkunftshäusern (mansiones); die am Ende des 7. Jahrhunderts von Bagdad ausgehenden 8 mit Stationshäusern versehenen Heer- und Poststraßen zur Verbindung mit den wichtigsten. Städten des islamischen Reiches; die von Karl dem Großen an den Hauptstrecken seines Reiches im Jahre 805 eingerichteten Pferdewechselstellen und Quartierhäuser (mansionatici), ferner die Frondienste zur Beförderung seiner Beamten (angariari et parangariari); die landesherrlichen Boten Heinrichs des Löwen (1139-1180), welche seine Befehle, aber auch Briefe und Sendungen der Kaufleute durch sein weites Reich beförderten.
Danzigs Postgeschichte und Poststempel, Seite 4.
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Added: 15/02/2016
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