Aus alten Unterlagen
[Martin Jenrich, Tel: 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]
Die Beziehungen zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig wurden durch eine Konvention geregelt, die festlegte, dass seitens der polnischen Regierung ein diplomatischer Vertreter mit Sitz in Danzig als Vermittler zu nominieren war.
In Artikel 2 der Konvention heißt es: „Es wird Sache der polnischen Regierung sein, die Führung der auswärtigen Angelegenheiten der Freien Stadt Danzig sowie den Schutz der Staatsangehörigen Danzigs in den fremden Ländern sicherzustellen. Dieser Schutz wird unter denselben Bedingungen sichergestellt werden wie derjenige der polnischen Staats-angehörigen. Die Pässe, welche den Staatsangehörigen Danzigs ausgestellt werden, können ihnen den polnischen Schutz im Ausland nur sichern, wenn sie von dem Vertreter der polnischen Regierung in Danzig visiert worden sind.“
Und Artikel 6 schreibt vor, dass „internationale Verträge oder Abkommen, an denen die Freie Stadt Danzig interessiert ist, von der polnischen Regierung nicht ohne vorherige Beratung mit der Freien Stadt abgeschlossen werden; das Ergebnis dieser Beratung wird zur Kenntnis des Hohen Kommissars des Völkerbundes gebracht. In allen Fällen wird der Hohe Kommissar das Recht haben, jedem internationalen Vertrag oder Abkommen sein Veto entgegenzusetzen, soweit er die Freie Stadt Danzig betreffen würde, wenn der Rat des Völkerbundes glaubt, dass er den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages oder der Stellung der Freien Stadt widerspricht.“
Von großer Bedeutung für die Gesamtabwicklung der handelspolitischen Beziehungen waren die Bestimmungen des Artikels 13: „Die Freie Stadt Danzig wird in das Gebiet der Zollgrenze Polens aufgenommen; Polen und die Freie Stadt bilden ein einziges Zollgebiet, das der polnischen Zollgesetzgebung und dem polnischen Zolltarif unterworfen ist.“
Polen erhielt das Recht, Banken und eine Eisenbahndirektion einzurichten. Züge der polnischen Staatsbahn PKP hatten das Monopol für den Schienenverkehr auf dem Freistaatgebiet. Außerdem unterhielt Polen eine Postverwaltung in Danzig, ferner ein Gymnasium, Zolldienststellen und Reisebüros.
Im Einzelnen handelte es sich u. a. um folgende Dienststellen:
Die diplomatische Vertretung mit 10 nachgeordneten Dienststellen; die Behörde für Domänen, Landwirtschaft und Forsten; das Staatsamt zum Einkauf von Artikeln des ersten Bedarfs und Fischverwertung; das Büro für Zollangelegenheiten; eine Zweigstelle des polnischen Staatsamtes für Holzausfuhr; eine Oberpostdirektion; das Hafenpostamt; eine Marinefunkstation und Wetterwarte; ein Büro für Staatssschiffahrt und eine Militärverwaltung.
Ein Novum im internationalen Recht stellte der am 24.3.1921 gegründete Ausschuss für den Hafen und die Wasserwege von Danzig dar. Unter einem neutralen Präsidenten setzte er sich aus je 5 Kommissaren Danziger und polnischer Staatsbürgerschaft zusammen. Seine Seefahrzeuge führten eine geteilte Flagge mit Danziger und polnischen Farben.
Der Ausschuss war für Hafenausbauten und die Einnahme der Hafengebühren verantwortlich. Für die Baumaßnahmen war ein Danziger Baurat zuständig, das Geschäftliche erledigte ein polnischer Fachmann. Sämtliche Eisenbahneinrichtungen unterlagen der Nutzung der polnischen Bahnverwaltung. Schon 1924 konnte ein Gesamtumschlag von 2,4 Mio t verzeichnet werden. Polen verschiffte seine oberschlesischen Kohlenexporte ausschließlich über Danzig, so dass alleine 1926 über 3,4 Mio t erreicht werden konnten.
Im Hafengebiet zeichneten sich 4 bedeutende Schiffbaubetrieb durch internationalen Rang aus: Die Danziger Werft (5.500 Beschäftigte), die Schichau-Werft (3.000 Beschäftigte), die Klawitter- Werft (350 Beschäftigte) und die Wojan-Werft (280 Beschäftigte).
Schon 1937 konnte Danzig das Prädikat für sich in Anspruch nehmen, ein schneller Hafen zu sein. Der internationalen Schifffahrt standen 31 km Kailänge, Getreidesilos mit einer Gesamtkapazität von 115.999 t und 78 Elektrokräne zur Verfügung. Mehr als 70 Liniendienste konzentrierten sich auf Danzig.
Quelle: Egbert Thomer 1985
Arge Danzig, Rundschreiben 251, 2. Quartal 2016, Seite 2874.
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Added: 22/06/2016
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