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>> „Zurück unzulässig“

Der Beschluss des Amtsgerichts wird in einen Ort geschickt, der im sogen. „polnischen Korridor“ liegt und ab 20. Januar 1920 zu Polen gehört. Dorthin reichte die Danziger Gerichtsbarkeit aber nicht mehr.
Der Brief landet am 18.8.20 in Kartuzy (deutsch Karthaus) und erhält dort den handschriftlichen Vermerk „zurück unzulässig“. Dann wird er wohl nach Danzig zurückgeschickt worden sein. Ein Stempelhinweis ist aber nicht vorhanden.

Zum Beschluss:
Es handelt sich m. E. um eine Unterhaltsklage. Die unverheiratete Mutter (darum die Anrede „Fräulein“) Auguste Suttka als Vormund ihres 10-jährigen Sohnes August, beide wohnhaft in Lipowitz,  klagt gegen den Wirtssohn Wilhelm Piontek, ebenfalls wohnhaft in Lipowitz. Ihr wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung das „Armenrecht“ bewilligt.

Was ist das?
Es entsprach schon damals dem Sozialstaatsprinzip und dem Gerechtigkeitsgefühl, dass nicht jemand alleine deshalb in der Ausübung seiner Rechte beeinträchtigt wird, weil er sich keinen Rechtsanwalt bzw. die Gerichtskosten leisten kann. Mit der Bewilligung des „Armenrechts“ werden also Auguste Suttka die Gerichtskosten erlassen. Dazu musste sie vorher einen Nachweis der Bedürftigkeit durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Wohngemeinde, „Armutszeugnis“ genannt, erbringen. Bei Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht zum Führen eines Zivilprozesses wurden dann Gerichts- und Anwaltkosten vom Staat vorgeschossen.

Heute spricht man in diesem Zusammenhang von „Prozesskostenhilfe“.

Der Plattenfehler MiNr. 79 I
[Willy Deininger, Tel. 06081-5823669]

Im MICHEL-Katalog wird der PF so beschrieben: „senkrechter Plattenriss durch die Marke“.
Unser Handbuch ist da konkreter: „senkrechter Plattenriss durch (S)t(adt) und (Dan)z(ig)“
Und so sieht der Plattenfehler aus:

Der Plattenriss zieht sich vom oberen Rahmen im Feld 1 bis zum unteren Rahmen im Feld 11 des 100er-Bogens hin und ist mit bloßem Auge zu erkennen.

Ich besitze mehrere linke obere Eckrandstücke mit diesem PF und stellte an Hand meiner Bogen fest, dass es ihn meiner Erkenntnis nach nur bei der 2. Auflage mit der HAN 1322 neben Feld 41, also vom 1.3.22, gibt.

Bei der Erstauflage vom 3.6.21 (ohne HAN) habe ich den PF nicht entdeckt.

Arge Danzig, Rundschreiben 254, 1. Quartal 2017, Seite 2978.


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Added: 21/01/2017
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