Verschwundenes DHL-Paket
[Goswin Förster, Tel. 06303-1568, eMail: goswin.foerster@t-online.de]
In den 90er Jahren ersteigerte ich bei der Auktionsfirma Ladewig in Freiburg für 1.850 DM plus Aufgeld die abgebildete Paketkarte mit 5 x der MiNr. 28 II als Frankatur.
2015 stellte ich die Paketkarte bei ebay ein, und unser Mitglied Werner März aus Hamburg ersteigerte sie. Nach Zahlungseingang versandte ich die Paketkarte als DHL-Paket.
Herr März teilte mir nach einigen Tagen mit, dass die Paketkarte noch nicht bei ihm eingetroffen sei. Bei der Nachverfolgung der Sendung konnte festgestellt werden, dass das Paket zwar in Hamburg ankam, dort aber umgeleitet wurde in die Auslandsabteilung in Richtung Hongkong. Von dem Moment an fehlt jede Spur.
Eine Suchmeldung bei der Post (DPAG) blieb ohne Erfolg. Von Anfang an berief sie sich auf ihre "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) und verwies darauf, dass die Post zu keinem Schadensersatz bereit und verpflichtet sei. Nach den AGB war die Paketkarte versendetes "Verbotsgut". Auf Mängel im eigenen Geschäftsbetrieb ging man mit keiner Zeile ein – von einer Entschuldigung ganz abgesehen.
(Die gleiche Argumentation wurde zu einem späteren Zeitpunkt erneut von der Post gebraucht, als ich den Verlust einer Einschreibsendung mit einem Sammlerbrief im Wert von 26,00 € meldete.)
Meine Klage gegen die Deutsche Post war erfolglos. In ihrem Urteil wies die Richterin beim Amtsgericht Bonn darauf hin, dass mir als Postkunde ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten sei, da ich werthaltige Gegenstände nicht mit einem normalen Postpaket verschicken darf.
Was ist nun „Verbotsgut“ im Sinne der AGB der DPAG?
Valoren der Klasse II, u. a. Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und –telefonkarten)
Für uns Sammler ergibt sich folgende Situation:
Bei Versand von wertvollen Marken oder Belegen ist eine Absicherung seitens der Post nur dann gegeben, wenn entweder die Versandform „Wertbrief“ (Sachwert, Versicherung bis 500 € mit zusätzlich 4,30 €) oder Paket mit Zusatzleistung „Transportversicherung bis 2.500 €“ (mit zusätzlich 4,50 €) verwendet wird.
Werner März erhielt von mir inzwischen seine Zahlung für die Paketkarte erstattet. Damit bin ich nun wieder alleiniger rechtmäßiger Eigentümer der Paketkarte (an Diebesgut/Hehlerware kann nämlich kein Eigentum erworben werden).
Ich bitte alle Sammler um entsprechende Information, wenn das abgebildete Sammlerstück auf dem Sammlermarkt oder bei einer Auktion auftauchen sollte, damit ich meine Rechtsansprüche geltend machen kann.
Arge Danzig, Rundschreiben 254, 1. Quartal 2017, Seite 2987.
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Added: 23/01/2017
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