„Flugbeförderung unterblieben“
Thomas Metz, Tel. 06252-5569, KHTh.Metz@t-online.de
LP-Brief vom 24.9.29 nach Pforzheim/Deutschland Portoperiode vom 1.2.1925 bis 16.5.1935:
Brief bis 20 g 15 Pf. + LP-Gebühr 15 Pf. = 30 Pf. Der Brief ist tarifgerecht frankiert.
Die Briefaufgabe beim PA Danzig 1 erfolgte zwischen 5 und 6 Uhr nachmittags. Die Marken wurden mit einem LP-Stempel entwertet (Wolff Bd. 1, S. 4-02, Nr. 3.0) und der Brief zum Auslands-PA Danzig 5 befördert. Dort wurde am gleichen Tag auf der Rückseite der Handstempel ‚Kur- und Seebäder’ abgeschlagen (Wolff Bd. 2, S. 3-14, Nr. 40.0). Da um diese Zeit keine Flugbeförderung mehr stattfand, erhielt der Brief auf der Vorderseite den rotvioletten Gummistempel „Flugbeförderung /unterblieben. /Postamt 5 Danzig (Bhf.)“ (Wolff Bd. 3, S. 123, Nr. 190) und wurde mit der Bahn nach Berlin befördert. Dort erhielt er morgens zwischen 7 und 8 Uhr den Ankunftstempel BERLIN C / L 2 *, da er anschließend per Luftpost von Berlin nach Karlsruhe weiterbefördert wurde, wo er den Flugbestätigungsstempel auf der Vorderseite des Briefes erhielt. Den Rest des Weges erledigte wiederum die Bahn.
Arge Danzig, Rundschreiben 264, 3. Quartal 2019, Seite 3379.
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Added: 08/07/2019
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