ARGE DANZIG e. V.
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und
Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA
des BDPh
Literaturbeilage
418
Hans Vogels, Tel. 0048-574050240, hvogels9@gmail.com 19.8.2021
Poste restante-Sendungen der Polnischen Post in Danzig
Briefsendungen, Pakete und Postanweisungen
Gemäß den Vorschriften der Post in Polen musste jede Postsendung eine Adresse
haben. Die einzigen Ausnahmen waren Werbesendungen, die als Drucksachen ohne
Adresse an bestimmte Gruppen von Firmen oder Gruppen der Bevölkerung verschickt
wurden, Werbeblätter (ulotki) „dla wszystkich” (an alle) die von den Briefträgern von Tür zu
Tür verteilt wurden und Sendungen, die „Poste restante” (postlagernd) verschickt wurden.
Abb. 1: Poste restante-Postkarte vom 8.VI.38 von Gniezno nach Danzig
Die Karte wurde „nicht rechtzeitig abgeholt“,
was der Kastenstempel Nie podjęto w terminie des polnischen Postamtes Gdańsk 1 dokumentiert.
Am 27.VI.38 wurde die Karte an den Absender in Warszawa zurückgeschickt (ZWROT).
Das Porto von 15 Groszy für die Postkarte und 10 Groszy für die Poste restante-Gebühr
wurde vom Absender bezahlt.
Briefpost, Pakete und Postanweisungen (przekazy pocztowe) konnten „Poste restante“
verschickt werden. Dies bedeutete, dass die Sendung an eine bestimmte Person gesendet
wurde, jedoch nicht an eine Privat- oder Firmenadresse, sondern an ein bestimmtes
Postamt. Auf solche Sendungen musste entweder „Poste restante” oder „złożyc na
poczcie” geschrieben werden. Bei Ankunft der Sendung war das empfangende Postamt
verpflichtet, einen Ankunftstempel auf der Sendung abzuschlagen. Dies war wichtig für die
Bestimmung des letzen Abholungstages. Die Vorschriften sagten, dass dies auf der
Rückseite der Sendung gemacht werden sollte, auf Postkarten auf der Adressseite, damit
der Text auf der Rückseite nicht unleserlich wurde. Aber: Nicht immer wurde der
Ankunftstempel abgeschlagen.
Literaturbeilage 418, Seite 1
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Added: 12/08/2023
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