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Zuschrift zu „Wertpaket in die Schweiz“ (RS 273, S. 3731)
Ton Hulkenberg, Tel. 0031-3329-83261, a.hulkenberg@casema.nl
Christoph Thiel meint in seinem Artikel, dass die Höhe der Gebühr nicht nachvollziehbar
ist. Ich kann abhelfen, indem ich mich auf noch nicht veröffentlichte Studien von Robin
Pizer beziehe.
Auf dem linken Teil der Karte steht, mit rotem Bleistift geschrieben, die Zahl „254“. Das
ist die zu zahlende Gebühr in Mark. Sie setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen
zusammen, die in Goldfranken (Gfr.) errechnet werden. Der Goldfranken war zwischen
1920 und 2003 eine internationale Fiktiv-Währung zur Abrechnung von Post- und
Fernmeldeleistungen. Heutzutage werden zu diesem Zweck Sonderziehungsrechte
verwendet.
Das Paket wiegt 2,6 kg und hat einen Wert von 5.000 Mark = 50 Fr. (steht über
„Wertangabe“).
Berechnung der Gebühr:
FSD-Anteil 0,20 Gfr. + Versicherung bis 300 Fr. 0,50 Gfr + Transit durch Polen
0,50 Gfr. + Transit durch das Deutsche Reich 1,30 Gfr. = 2,50 Gfr.
Bei einer Verrechnung von 100 M = 1 Gfr. sind das 250 M. Dazu kommen 4 M
Behandlungsgebühr, so dass sich 254 Mark ergeben.
Es sind aber nur 242 M verklebt worden. Wahrscheinlich hat sich der Schalterbeamte
dabei verzählt, denn der korrekte Betrag war ja auf der Karte vermerkt.
Die Paketkarte ist um 12 Mark unterfrankiert, was aber nicht beanstandet wurde. Ein
Zeichen, dass das das Paket abgeholt wurde, ist nicht vorhanden. In der Schweiz wurden
die Paketkarten den Adressaten überlassen.
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Änderungsblätter „Schüler“-Handbuch 2021
Die Änderungsblätter 2021 zum „Schüler“-Handbuch können beim Literaturwart bestellt
werden. Sie sind für Arge-Mitglieder wieder unentgeltlich; lediglich die Versandkosten
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Martin Jenrich
Rundschreiben 274, Seite 3793
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Added: 13/08/2023
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