Block 2 b PF IV auf Brief
Klaus Böhm, Tel. 04636-8276, klaus_boehm@gmx.de
Bl. 2a PF IV
rechte Seitenlinie der
linken Kirchturmspitze
unterbrochen
LP-/Einschreibebrief vom 8.6.37 nach Leipzig
Tarifperiode ab 16.5.1935:
Brief bis 100 g 50 Pf. + R-Gebühr 30 Pf. + LP-Gebühr 10 Pf. = 90 Pf.
Der Brief ist mit 10 Pf. überfrankiert.
Der Block 2 b besitzt zwar den PF IV, jedoch gilt lt. MICHEL Briefe-Katalog:
Als portogerecht frankiert gelten alle Postbelege mit einer exakt tarifgemäßen Frankatur.
In seltenen Ausnahmefällen wird eine geringe Überfrankierung von maximal 10 % des
Posttarifes hingenommen. Das ist jeweils besonders vermerkt.
Beim Block 2 b fehlt ein solcher Vermerk im Briefe-Katalog.
Bei Berechnung des obigen Briefes sind also nur die beiden gestempelten Blocks
1 b und 2 b PF IV zu berücksichtigen.
Rundschreiben 276, Seite 3856
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Added: 15/08/2023
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