Der Empfänger will die 40 Pf. aber nicht bezahlen und „wünscht Postzustellung“, wie der
Briefträger am 18.5. oben auf der Briefrückseite vermerkt. Das bedeutet, dass der Brief
erst mit dem nächsten Zustellgang den Empfänger erreicht.
Wegen der Abrechnung im PA muss die Marke entlastet werden. Es wird der seltene
rote Rechteckstempel „Entlastet / Telegraphenamt“ abgeschlagen (Wolff Bd. 3, S.
117, Nr. 171 – aber ohne Punkt hinter „Entlastet“). Der Stempel war lt. Wolff nur ein
Jahr in Gebrauch. Unter diesem Stempel befinden sich noch das Namenszeichen des
Postbeamten und das Datum „18/5“ (der Tag des vergeblichen Zustellens).
Um etwas über die tarifgerechte Frankierung zu erfahren, sandte ich den Beleg an Herrn
Lars Böttger, BPP-Prüfer für Luxemburg. Von ihm erhielt ich freundlicherweise diese
Informationen:
Hallo, Herr Krüger,
die deutschen Marken konnten in Luxemburg beim Postamt erworben werden, ebenso wie die
belgischen oder französischen Marken. Sie wurden von der luxemburgischen Postverwaltung nicht
entwertet, sondern von der deutschen Postverwaltung.
Das luxemburgische Porto für Danzig betrug ab dem 1.7.1930 1,75 Francs für das Briefporto und
1,75 Francs Einschreibegebühr. Die Luftpostgebühr für Deutschland beträgt nach den mir zur
Verfügung stehenden Unterlagen 0,50 Franken je 20 g dafür sind die 5 Pfennig verklebt; Porto
in andere Länder (Danzig) 1,50 Franken -> 15 Pfennig; das wäre eine Erklärung für die
verklebten 20 Pfennig. Luxemburgisches Porto - überfrankiert, Luftpostzuschlag - könnte exakt
frankiert sein. Trotzdem sind auf dem Brief in Blaustift \"40\" vermerkt.
Ich danke Herrn Lars Böttger für seine spontane Hilfe.
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Added: 11/04/2024
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