>> Über die Ausdeutung von 'Infla'- und 'BPP'-geprüften
Danzigmarken der letzten 20 Jahre im Michel-Katalog
[Prof. Dr. Udo E. Klein, Tel. 0271-390256, E-Mail marret-udo.klein@gmx.de]
Folgendermaßen sollte der 'schraffierte Kreis' zur Anwendung kommen;
1. Von 1997–1998; Nicht prüfbare und nicht zeitgerechte Stempel
Wenn man die obigen Vorbemerkungen des Michelkatalogs interpretiert, handelt es
sich um folgende Stempel;
- a) alle nicht prüfbaren Eckstempel,
- b) gewisse Stempel ohne ausreichenden Datumsabschlag,
- c) alle nicht zeitgerechten, also alle Stempel aus der Zeit nach der Inflation 1923,
- d) alle Stempel aus einem Zeitraum, in dem z.B. ein Danziger Postamt vorüber- gehend geschlossen war, wenn nur die Kurszeit der Marken überhaupt in dem betreffenden Ort (hier Danzig) belegbar war (z. B. war das Postamt Danzig 3 ab September 1923 geschlossen);
Diese Ableitung ergibt sich, wenn man die immer noch gültige INFLA-Prüfordnung zu Grunde legt (s. Literaturangabe 3).
- e) alle Stempel von Ämtern, die gewisse Inflationsmarken (z.B. Portomarken) nicht verwendeten, wie die Danziger Ämter 2, 3 und 4 sowie das Postscheckamt.
2. Von 1999–2008; Nicht prüfbare bzw. nicht eindeutig als zeitgerecht oder rückdatiert bestimmbare Stempel.
Die Missverständnisse bleiben auch im Zeitraum 1999-2008 bestehen, selbst, wenn neue Vokabeln auftauchen, wie 'eindeutig' oder 'rückdatiert'.
F. Der Kampf um die Namenssigma mit Zusatz 'BPP';
Von 1958–2002 sind Namenszeichen mit BPP-Zusatz keine (INFLA)-Prüfzeichen. Seit 2003 verschwindet diese abwertende Formulierung schließlich.
Man geht jetzt wohl davon aus, dass Namenssignum mit BPP-Zusatz gleichwertig dem INFLA-Prüfsignum ohne Namen sind. Aber was wird denn jeweils nun geprüft? Alles, nämlich Aufdruck, Stempel und Qualität, oder nur der Aufdruck, nur der Stempel, nur die Qualität?
Namenssignum auf Marken der Inflation bestätigen nun ausschließlich die Qualität und selbstverständlich die Echtheit der Marke, ebenso wie die Prüfzeichen für Typen oder Farben. Sie haben jedoch keine Aussagekraft betreffend der Abstempelung.
G. Der Verein der Deutschlandsammler e.V. (INFLA Berlin) meldet sich 2003 mit einer Prüfordnung für das Prüfgebiet 'Danzig';
Seit 2003 gibt es 'Zusätzliche Regelungen für das Prüfgebiet Danzig' als Ergänzung zur Prüfordnung des BPP, die aber leider ohne Kontaktaufnahme mit der ARGE Danzig e. V. entstanden. Erst in einem ARGE-Rundschreiben erhalten die Mitglieder der Arbeits-gemeinschaft 2005 davon Kenntnis. Doch im Danzig-Teil des Michel-Katalogs Deutsch-land Spezial fehlt jeder Hinweis auf eine solche Prüfordnung.
Diese Prüfordnung ist den Danzig-Sammlern im Bund Deutscher Philatelisten (BdPh) i. allg. unbekannt, außer, sie haben Zugang zum Internet.
In den zusätzlichen Regelungen für das Prüfgebiet Danzig heißt es;
'Prüfgegenstände mit nicht als zeitgerecht feststellbarem Stempelabdruck werden nicht signiert. Soweit Prüfgegenstände Besonderheiten aufweisen, werden diese gemäß der Prüfordnung des BPP behandelt und erhalten als zusätzliches Kennzeichen des nicht als zeitgerecht feststellbaren Stempelabdruckes einen schraffierten Kreis. Hinweis; der schraffierte Kreis kann bei früheren Prüfungen fehlen. Solche Prüfgegenstände sind nicht als zeitgerecht gestempelt zu bewerten. Es empfiehlt sich eine Nachprüfung.'
Für diese Marken gibt es also kein Namenszeichen mit BPP und kein INFLA-Rund- oder Quadratsignum, sondern die Kennzeichnung als falsch, wie es die BPP-Prüfordnung (s. Michel-Katalog) verlangt. Zusätzlich können aber ein Attest oder ein Befund ausgestellt werden.
Wenn man mit dem Kapitel E 1. a) – e) vergleicht, sind aber nicht eindeutig als zeitgerecht einzuordnende Stempel mit 'schraffiertem Kreis' zu versehen.
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Arge Danzig, Rundschreiben 221, Seite 1839.
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Added: 17/10/2008
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