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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 221 - 4. Quartal 2008 » Zur Behandlung der aus Polen nach Danzig eingegangenen Post

>> Zur Behandlung der aus Polen nach Danzig eingegangenen Post
[Willy Deininger, Tel. 06081-41359]

Wie auch heute üblich wurde ein Sachverständigenausschuss einberufen, der vom 16.07. bis 23.08.1925 zunächst in Genf und dann später in Danzig tagte.
Am 19.09.1925 wurde schließlich das Gutachten mit der 'grünen' Linie angenom-men (sehe Karte vorige Seite). Diese umfasste den Hafen und die gesamte Innenstadt.
Anfang 1925 hatte Polen ein weitaus größeres Gebiet mit einer 'roten' Linie festgelegt. Dabei bezog sich die polnische Seite auf die Festlegung im Versailler Vertrag, dass die Eisenbahnanlagen unter polnische Verwaltung zu stellen seien.
Innerhalb der 'grünen' Linie existierten somit;
=  Polnisches Postamt 1;
-  vom 11.01.1922 – 28.04.1923 auf dem Holm.
-  vom 29.04.1923 – 31.07.1926 in den Lagerspeichern 'Hamburg' und 'Stettin'.
-  vom 01.08.1926 – 01.09.1939 am Heveliusplatz (war vorher deutsches Garnisonslazarett).
=  Polnisches Postamt 2;
-  seit dem 18.04.1923 als Briefsichtungsstelle im Hauptbahnhof
=  Polnisches Postamt 3;
-  vom 05.01.1925 – 31.07.1926 am Heveliusplatz.
-  vom 01.08.1926 – 06.12.1927 in den o. a. Lagerspeichern.
-  vom 07.12.1927 – 01.09.1939 im neu errichteten Postgebäude in Schellmühl.
=  Paketsichtungsstelle für den Seeverkehr;
-  vom 22.04.1920 – 10.01.1922 in Weichselmünde.
-  Ende September 1922 Verlegung in die o. a. Lagerspeicher 07.12.1927; Verlegung nach Schellmühl.

Das polnische Postamt in Danzig-Schellmühl (Foto);

Am 05.01.1925 hatte Polen im von der 'roten' Linie umfassten Gebiet 10 polnische Briefkästen aufhängen lassen, und polnische Postbedienstete nahmen die Briefzustellung vor. Über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen entspann sich ein längerer Streit zwischen den Danziger und den polnischen Behörden, bis dann am 11.05.1925 durch den Völkerbund, der sich auf ein Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes stützte, eine
Eingrenzung der polnischen Briefkästen auf das Gebiet innerhalb der 'grünen' Linie erfolgte. Zwei oder drei dieser Briefkästen sollen aber innerhalb der 'roten' Linie belassen worden sein.
-  Publikumsverkehr war nur beim Postamt am Heveliusplatz möglich. Das wurde – vertragswidrig – befestigt und mit polnischem militärischem Schutz versehen.

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Arge Danzig, Rundschreiben 221, Seite 1843.


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Added: 17/10/2008
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