Ausstellungsbedingungen der 'Luposta 1932'
1. Doe 'Luposta', Internationale Luftpost-Ausstellung, findet vom 23. bis 31. Juli 1932 in Danzig statt. Sie ist von Fédération Internationale de Philatélie anerkannt und steht den Aerophilatelisten der ganzen Welt zur Beschickung offen.
2. Ausstellungsberechtigt sind Sammlungen amtlicher und halbamtlicher Luftpostmarken, Vignetten, Ballonposten, Briefe und Ganzsachen.
3. Die Platzgebühr für den Quadratmeter beträgt 5 Danziger Gulden (Dz.). Für Alben, die nur d er Jury vorgelegt werden und deren grösster Teil zur Ausstellung gelangt, wird für den Band einen Gebühr von 5 Dg. erhoben.
4. Zeitschriften, Literatur, Kataloge und Alben sind in einer besonderen Klasse auszustellen und gebührenfrei.
5. Die Ausstellungsgebühren sind bei der Anmeldung fällig und müssen gleichzeitig auf das Postscheckkonto der 'Luposta' Danzig 2714 überwiesen oder in bar gezahlt werden. Die Anmeldung ist erst gültig nach Eingang des Betrages.
6. Anmeldeschluss ist der 1. Juli 1932, an diesen Tage muss die Anmeldung spätestens in Danzig vorliegen. Die für den Ausstellungskatalog bestimmte Beschreibung der Sammlung soll spätestens am 15.6.1932 in Danzig eingehen.
7. Die Aussteller sind verpflichtet, bereits erhaltene Auszeichnungen bei der Anmeldung anzugeben.
8. Die angemeldeten Gegenstände müssen frei Ausstellung in der Zeit vom 10. - 15. Juli 1932, als 'Ausstellungsgut' bezeichnet, eingehen. Die Sendung muss ein genaues Inhaltsverzeichnis beigefügt werden, das ausserdem gesondert in einer Abschrift an die Ausstellungsleitung abzusenden ist.
9. Persönliche Einlieferung und Abholung der Gegenstände müssen mit der Ausstellingsleitung rechtzeitig vereibart werden.
10. Rücksendung erfolgt in der vom Absender gewünschten Weise, Packmaterial und Aufklebeadresse, sowie entsprechendes Rückporto müssen der Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellt werden.
11. Sammlungen, die auf einer von der Fédération Internationale de Philatelie anerkannten Internationalen Ausstellung eine höhere Auszeichnung als die 'Grosse Goldene Medaille' erhalten haben, müssen in der Ehrenklasse ausgestellt werden.
12. In der Meisterklasse sind alle Sammlungen auszustellen, die in den letzten sechs Jahren auf einer ebenfalls anerkannten Internationalen Ausstellung eine Goldene Medaille bzw. eine dieser entsprechenden Auszeichnung erhalten haben.
13. Dieselben Bedingungen gelten für alle Sammlungen ausser Wettbewerb.
14. Die in der Sammlung enthaltenen Stücke müssen Eigentum des Ausstellers sein. Leihstücke sind besonders zu bezeichnen.
15. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, eingesandte Objekte ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
16. Die Ausstellungsgegenstände stehen der 'Luposta' für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung. Eine Benutzung ist dem Aussteller wähernd dieser Zeit nicht gestattet.
17. Eine Haftung für die eingelieferten Gegenstände übernimmt die Ausstellungsleitung nicht, dagegen ist sie bereit, den Ausstellern eine Versicherung zu Vorzugssätzen zu vermitteln.
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Added: 14/07/2009
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