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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 227 - 2. Quartal 2010 » Geprüfte Danziger Portomarken

Literaturbeilage 663  -  ARGE DANZIG e. V. - Literaturbeilage 663.
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Mitglied im VPhA.
Erforschung der Danzig-Philatelie des BDPh.

Prof. Dr. Udo E. Klein,
Am Stoß 36, 57234 Wilnsdorf-Obersdorf 10. März 2010.


Über „geprüfte“ Danziger Portomarken 1921 – 1923.

Die ersten Portomarken der Freien Stadt Danzig erschienen ab 1. Oktober 1921. Alle Portomarken haben zwar einen Nennwert, jedoch keinen Freimachungswert bzw. keine Frankaturkraft. Sie mussten vom Postbeamten aufgeklebt werden - im Gegensatz zu allen Freimarken, die dem Postbenutzer zur Begleichung postalischer Leistungen dienen. Postfrische Portomarken ähneln damit nicht ausgegebenen Postwertzeichen, die von Postverwaltungen nur zu Sammelzwecken abgegeben werden. Das betrifft besonders die Danziger Portomarken ab 1. Oktober 1923 mit Aufdruck des neuen Wertes. (Allerdings muss angemerkt werden, dass die Handhabung durch die Post aus heutiger Sicht nicht immer konsequent war; uns sind aber amtliche Unterlagen unbekannt.)

Diese anerkannten Portomarkendefinitionen (Grallert: Lexikon der Philatelie 1989) sollen auch für diese Ausarbeitung bindend sein. Um die Vorlage etwaiger Ganzstücke mit gegenteiliger Aussage, etwa mit Portomarken, die einwandfrei zur notwendigen Freimachung benutzt wurden, wird gebeten.

Man muss heute davon ausgehen, dass von den Postämtern 1 – 5 der Danziger Innenstadt – nur die betrachte ich in diesem Artikel - zumindest im Zeitraum von Oktober 1921, dem Datum der ersten Portomarkenausgabe, bis zum Ende der Inflationszeit am 2. November 1923, nur das Hauptpostamt (Postamt 1) alle postalischen Leistungen ausführte. Dazu gehörten besonders die gesamte Zustelltätigkeit und die Briefkastenleerung. Übrigens wurde auch der Briefkasten am Eingang des Hauptbahnhofs nicht etwa vom Postamt 5, dem Postamt am Bahnhof, geleert, sondern von Beamten des Postamtes 1 (s. Literatur zu den Danzig / polnischen Poststreitigkeiten). Besonders ist aber in Zusammenhang mit dieser Ausarbeitung auf die beim Postamt 1 bestehende Nachportostelle mit dem Stempelabdruck DANZIG * 1 s hinzuweisen. Das Postamt 5 (ab 1933 Postamt 5 – Bahnhof) bearbeitete die ein- und ausgehende Auslandspost und teilweise die Zustellung für Postämter im Freistaatgebiet mit Bahnanschluss. Tätigkeiten für den (Nach-)Portosektor sind bis heute, zumindest für die Zeit von 1921 – 1923, in Bezug auf das Postamt 5 nicht nachweisbar geworden (s. auch RS 220, Lit.-Beilage 665, Seite 1 – 8).
Die Ämter 2, 3 und 4 waren - als Zweigpostämter von Danzig 1 - spezialisiert auf direkte Kundenleistungen. Sie waren, um im Bilde zu bleiben, lediglich Einsammelpostämter. Das Postscheckamt und das Telegrafenamt - zwei weitere Einrichtungen der Danziger Post - hatten mit der Nachfrankatur falsch oder unzureichend freigemachter Sendungen offensichtlich nichts zu tun. Schließlich können auch die speziellen Flugpoststempel 1921–1923 auf Portomarken, wie leicht einzusehen ist, nicht vorkommen.

Arge Danzig, RS 227, 2010, Literaturbeilage 663, Seite 1.


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Added: 19/05/2010
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