>> Die begründung der Stadt:
gilt dies für den Burgbezirk Danzig, der in den Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts wiederholt als "castrum" erwähnt wird.
Als der Papst 1123 die kirchliche Verwaltung der Landschaften an der Weichsel regelte, wurde Pommerellen mit dem Danziger Land dem Sprengel des Bischofs von Wloclawek (Leslau) zugeteilt. Diese Verfügung wurde in den Jahren 1148 und 1238 bestätigt, doch geht aus ihr nicht hervor, daß das Danziger Land damals zum polnischen Reiche gehörte. Es stellte vielmehr innerhalb des Bistums Wloclawek einen eigenen Verwaltungsbezirk, ein selbständiges Archidiakonat, dar. Für den Burgbezirk Danzig wurde zudam später ein besonderes Offizialat eingerichtet, das lange dem Pfarrer der Danziger Katharinenkirche übertragen war.
Die Burg von der aus das Land Danzig politisch regiert wurde, befand sich wahrscheinlich schon damals an der gleichen Stelle wie im 13. und 14. Jahrhundert, an der Mottlau, unweit ihrer Einmündung in die Weichsel. Neben ihr zog sich ein Burgflecken nach der Höhe zu hin. In ihm wohnten die Dienstmannen des Fürsten, Fischer, Handwerker und Händler. Für ihre kirchlichen Bedürfnisse war im 13. Jahrhundert die St. Katharinenkirche vorhanden, deren Sprengel zahlreiche Dörfer in der Umgebung umfaßte. Für die deutschen Kaufleute, die den Markt dieses Burgfleckens schon am Ende des 12. Jahrhunderts besuchten, wurde die St. Nikolaikapelle erbaut, dem dem Schutzheiligen der Seefahrer geweiht war.
Die Fürsten von Danzig wahrten ihre Unabhängigkeit gegen ihre Nachbarn. Einfälle der Prußen wurde 1224 und 1234 abgewehrt; auch der Herzog von Polen mußte auf Weisung des Papstes 1227 ihre Selbständigkeit ausdrücklich anerkennen. Sie nannten sich seitdem Herzöge von Pommerellen. Nachdem bereits Fürst Samber 1178 deutsche Mönche des Zisterzienserordens aus dem Kloster Kolbatz bei Stettin in dem Orte Oliva zur religiösen und kulturellen Hebung seines Landes angesiedelt hatte, förderte sein Nachfolger, Herzog Swantopolk (1220 - 1266) die Niederlassung deutscher Kaufleute und erteilte diesen, wahrscheinlich um 1224, das Recht, in einiger Entfernung von der Burg, an der Mottlau, am späteren Langen Markt, eine Stadt nach "deutschen Recht" zu begründen. Bereits aus dem Jahre 1227 ist ihr Schultheiß Andreas bekannt. Ihm und seinen Nachfolgern standen mehrere Ratsherren, consules, zur Seite. Die Stadt erhilt wohm um 1240 durch die Zuerkennung des "deutschen Rechtes" die Befugnis der Selbstverwaltu ng und der eigenen Gerichtsbarkeit; denn die Erteilung des "deutschen Rechtes" an eine Ortschaft bezeichnete - wie damals überall in den Landschaften zwischen Elbe und Weichsel - die Anerkennung ihrer "Freiheit" (libertas), wie Herzog Mestwin II., der Sohn Swantopolks, 1277 ausdrücklich erklärte. Sie bedeutete die Herauslösung der Stadt selbst aus ihren Reihen erwählten, sie konnten sich "Willküren" - d.h. Rechtssatzungen - geben, und sie durften alle Angelegenheiten ihrer Gemeinde nach eigenen Gutdünken regeln. Als Grundlage für die städtische Verwaltung und Rechtsprechung erbat der Rat 1263 mit Einwilligung des Landesherren von dem Rat der Stadt Lübeck eine Niederschrift des lübischen Stadtrechtes.
Die Selbständigkeit der jungen Gemeinde ging sogar so weit, daß die Bürgerschaft das Recht für sich in Anspruch nahm, ihre Landesherrschaft nach Belieben zu wechseln. Als in dem Streit zwischen dem Herzog Wratislaw von Danzig und seinem Bruder, dem Herzog Mestwin von Dirschau, dieser im Jahre 1269 nicht nur >>
Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 6.
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Added: 11/11/2010
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