Die preußische Herrschaft:
>> Die Freie Stadt:
Das Gebiet der Freien Stadt Danzig umfaßte außer dem Gelände, das der Stadt selbst zugehörte, die Landkreise Danzig-Höhe, den Kreis Großes Werder mit den Städten Tiegenhof und Neuteich und den Stadtkreis Zoppot. Es rechte an der Küste vom Menzelbach bei Zoppot bis Neue Welt auf der Nehrung, im Osten bis zum Elbingfluß und zur Nogat, im Süden bis zur "Dreiländerecke" bei Pieckel; die Grenze folgte von dort dem östlichen Ufer der Weichsel bis in die Gegend von Güttland, dem Geburtsort von Max Halbe, und griff dann weit nach dem Westen aus, wobei ausgedehnte waldige Hochflächen und der untere Lauf der Radaune einbezogen wurden. Im Nordwesten näherte sie dagegen die Grenze den Waldungen bei Langfuhr, Oliva und Zoppot.
Dieses Gebiet war zunächst von 329 749 Personen bewohnt, sie vermehrten sich bis 1929 auf 407 517; von ihnen bewohnten 256 403 die Stadt Danzig, 30 835 die Stadt Zoppot, 35 559 den Kreis Höhe 30 642 den Kreis Niederung und 54 078 den Kreis Großes Werder. Die Bevölkerungsdichte betrug 215 Personen je qkm. Das Staatsgebiet wuchs durch die Eindeichung von Wasserflächen am Frischen Haff auf 1951 qkm an. Wie die Zählungen der Bevölkerung nach der Muttersprache und die politischen Wahlen wiederholt bezeugten, gehörte sie zu 96% dem deutschen Volkstum an.
Die Regierung der Freien Stadt bestand aus dem Senat mit einem Präsidenten (Sahm 1920 - 1931, Ziehm 1931 - 1933, Rauschning 1933 - 1934, Greiser 1934 - 1939), einem stellvertretenden Präsidenten und 20 Senatoren, von denen 7 hauptamtlich Fachvertreter waren. Die Gesetzgebende Körperschaft war der Volkstag mit 120 Mitgliedern. Die Amtssprache war deutsch. Die Angehörigen der Freien Stadt besaßen ein besonderes Staatsbürgerrecht. Die Staatsflagge und die Handelsflagge zeigten, wie in alter Zeit, auf rotem Tuch zwei weiße übereinanderstehende Kreuze und über ihnen, eine gelbe Krone. Die Freie Stadt übte die innere Verwaltung, die Gerichtshoheit, die Posthoheit und die Währungshoheit (1 Gulden = 100 Pfennige) selbständig aus. Dagegen war ihr die Wehrhoheit untersagt, auch war sie wirtschaftspolitisch an die Republik Polen angeschlossen. Diese setzte die Zolltarife fest, deren Ertrag ihr zu 93 % zufiel, und war auch an der Verwaltung der Eisenbahnen beteiligt. Die Verwaltung des Hafens und der Wasserwege der Weichsel und der Mottlau unterstand dem Hafenausschuß dessen Präsident ein neutraler Ausländer war und dem je 5 Vertreter Danzigs und Polens angehörten. Da der Völkerbund den Schutz der Freien Stadt und ihrer Verfassung übernommen hatte, wurde als sein Vertreter ein "Hoher Kommissar" (Tower 1920, Attolico 1920 - 1921, Haking 1921 - 1923, Mac Donnel 1923 - 1926, van Hamel 1926 - 1929 Gravina 1929 - 1932, Rosting 1932 - 1934, Lester 1934 - 1937, Burckhardt 1937 - 1939) bestellt, der die zahlreichen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Rechte Polens in Danzig an erster Stelle zu schlichten hatte. Da seine Entscheidungen gewöhnlich nicht anerkannt wurden, pflegte sich der Völkerbund auf allen seinen Tagungen und häufig auch das Haager Schiedsgericht mit Danziger Angelegenheiten zu beschäftigen. Polen gelang es, seine Rechte ständig zu erweitern: die Einräumung der Westerplatte als Munitionshafen (1924), die Einbeziehung der Innenstadt in den polnischen Postverkehr neben der Danziger Post (1925 ), die Verdrängung der deutschen Eisenbahner, die Erweiterung der polnischen Zollaufsicht und die Lenkung der polnischen Ein- und Ausfuhr über Gdingen (1935), die vermehrte >>
Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 30.
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Added: 12/11/2010
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