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Einlieferungsgebühr:
[Peter Mette, Tel. 0581-9735015, P.METTE@web.de]

Am 12. März 1883 wurde eine umfangreiche Änderung der Postordnung der Reichspost verordnet, u. a. auch dahingehend, dass die Einlieferung von Einschreibsendungen außerhalb der Dienststunden bei einigen Postanstalten gegen eine Einlieferungsgebühr von 20 Pf möglich wurde. Die Gebühr war im Voraus zu entrichten.

*-  Brief der 1. Gewichtsklasse von Danzig nach Berlin vom 1.5.1941.
(Gummi-Handstempel nach Wolff, Band 3, 1997, Seite 107, Nr. 120)

Porto:
Brief bis 20 g = 12 Pf. + Einschreibgebühr = 30 Pf. + Einlieferungsgebühr = 20 Pf. = 62 Pf.

Der Aufgabetag des Briefes war ein Donnerstag, aber als 1. Mai ein arbeitsfreier Feiertag. Trotzdem wurde dieses Einschreiben vom PA Danzig 5 angenommen und bearbeitet. Am nächsten Tag erreichte es seinen Empfänger.

Ich meine, dass sich die Einlieferungsgebühr auf den Feiertag bezieht.
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Arge Danzig, Rundschreiben 237, Seite 2378.


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Added: 03/10/2012
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