Stempelinschrift n.g.Fr. geklärt
(Anton Auffenberg)
Erfreulicherweise werden unsere Rundschreiben auch in größerem Kreise gelesen. Das hat den Vorteil, dass Fragen auch Fachleute außerhalb der ArGe erreichen und so eine große zusätzliche Chance einer Beantwortung besteht.
Peter Fischer hat in seiner Rubrik „Deutschland spezial" in der DBZ auch die Frage nach der Stempel-inschrift „n.g.Fr." gestellt und hierzu eine Antwort erhalten.
Herr Jürgen Weckerle aus Freiburg/Breisgau schreibt:
Ich habe einen Beleg mit diesem Stempel in meiner Heimatsammlung „Freiburg", als „Zensurstempel Text: „nicht geprüft Freiburg". Bei meinem Beleg handelt es sich um einen Einschreiben-Brief vom 7.10. 1921 von Berlin nach Genf/Schweiz. Mehrere gleichartige Belege, die nie einen Zweifel an meiner Interpretation zuließen, lagen mir vor.
Der Stempel wird auch von anderen Heimatsammlern der Zensurstelle Freiburg zugeordnet.
Vielen Dank an die Herren Weckerle und Fischer.
Zu diesem Thema ging auch noch ein ausführliches Schreiben unseres ArGe-Mitgliedes Dr. Hans-Dieter Lutz, Ewald-Huth-Str. 6, 78050 Villingen-Schwenningen, ein.
Er geht zunächst auf Literatur zu Devienkontrollstempeln ein. So führe Herr R. Pizer (Churchdown), den Stempel „n.g.Fr." bei den Devienskontrollstellen Berlin, München und Dresden nicht auf. Herr Rist beschreibe diesen Stempel zwar unter München, schränke jedoch ein, dass „über dessen Bedeutung keine Klarheit herrsche". Schließlich führe ihn auch Herr Dahnke bei München auf, setze jedoch zum Text und zum Verwendungsort ein Fragezeichen und bemerke „es könnte natürlich auch heißen: Nicht geprüft. Freiburg".
Herr Dr. Lutz schreibt weiter:
Vorsicht war also angezeigt.
Im grundsätzlichen ist anzumerken: Die reichsdeutschen Devisenkontrollstellen dienten der Bewirtschaftung (harter) Devisen, welche als Sachwerte z.Zt. der Inflation heiß begehrt waren; die Kapitalflucht sollte verhindert werden. Zu kontrollieren waren die Korrespondenz von Deutschen mit dem Ausland. In Berlin war daher zu prüfen (u.a.) die Korrespondenz zwischen Deutschen und Danzigern (Anm. der Redaktion: diese waren ja Ausländer !). Nach der „Verordnung" war nicht zu prüfen Transitpost Ausland 9. Ausland, z.B. Danzig Schweiz ! Für derartige Post gab es naturgemäß keine „Zuständigkeit" für Berlin ailer München.
Die Rückfrage bei Herrn Pizer (7.7.2000) ergab folgendes:
Er hat rund 20 Belege mit diesem Stempel in seiner Kartei. Fast alle tragen auf der Rückseite 1 (2) Stempel von Freiburg. Er vertritt daher die Auffassung, dass es ein Freiburger Zensurstempel ist, was ja (s.o.) bereits Dahnke vermutet hatte.
Ergebnis:
Der Brief von Zoppot nach Ddldmont (Schweiz) lief postseitig über Freiburg. Die Post hätte ihn der Zensurstelle nicht vorlegen dürfen, da Transitpost. Ausrutscher! Die Devisenkontrollstelle bemerkte den Irrtum und gab ihn ungeöffnet der Post zur Weiterleitung zurück mit dem Stempel:
„n.g.Fr." = „nicht geprüft. Freiburg"
Ergänzender Hinweis:
Der Stempel gehört zum Sammelgebiet „Deutsches Reich", Abschnitt „Vermerke", Unterabschnitt „Devisenkontrolle 1918-1923"; er hat mit dem Sammelgebiet „Danzig" nichts zu tun. Als „Garnierung" kann man natürlich einen derartigen Beleg auftichmen. Im Rahmen einer Wettbewerbs-Ausstellung würde er zu Minuspunkten führen.
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Arge Danzig, Rundschreiben 189, September 2000, Seite 1170.
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Added: 23/11/2015
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