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No. 25. — 1828.
Circulare
an
sämmtliche Königl. Post - Aemter.
Es sollen nunmehr wie es bei den Post-Acmtcrn und Post-Verwaltungen bereits geschehen ist, auch bei den Post-Expeditionen Brief- *Ansgabe-Stempel eingeführt und jede Post-Expedition zunächst mit dem diesfallsigen Stempel No. 1. versehen werden.
Wie solcher im Allgemeinen angewendet Werden mufs, ist in der Circular-Verfiigung vorn 23: Februar d. J. No. 1593. vorgeschrieben worden. Jedes Post-Amt hat daher hiernach die ihm untergeordneten Post-Expeditioneu bei Aushändigung der Stempel, zti deren EJebersendung das Haupt-Magaziu bereits Auweisung erhalten hat,- gehörig zn instruiren.
Sollten übrigens die Verhältnisse an manchen Orten, wo Post-Expe-ditionen befindlich sind, von der Artseyn, dafs die ankommende Correspondenz zweimal des Tages, Vor- und Wehmittags ausgegeben werden mufs, so will das General-Post-Amt für die Expeditionen solcher Orte, noch einen zweiten Stempel zur Anwendung für die Niclunittags-Correspondenz verabfolgen lassen.
Die Post—Aeinter wer!len deninach angewiesen., die Verhältnisse -der ihnen untergebenen Post- Expeditionen in dieser Beziehung zu prüfen,. und diejenigen derselben,. für welche sie einen zweiten Brief-Ausgabe:-Stempel nöthig oder als zwecknaäfsig erachten, dem Haupt-Magazin namhaft zu machen.
Berlin, den , 7. August 1828.
General-Post -Amt.
In Abwesenheit des General-Postmeisters.
Pistor. Ballhorn. Ulrici. S chmückert. Naumann. Timme.
Rundschreiben 172, Literaturbeilage 974, 30.07 1996, Seite 3.
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Added: 14/11/2015
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