>> >> >> Satzung - Arge Danzig
3 ) Kassenprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich pro Geschäftsjahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer. Über das Prüfergebnis berichten die Kassenprüfer schriftlich der Mitgliederversammlung und dem Vorstand.
4) Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung jährlich neu gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
§ 11 Auflösung
1 ) Die Selbstauflösung der ARGE DANZIG kann nur von einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
2 ) Zur Selbstauflösung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen in schriftlicher geheimer Abstimmung notwendig.
3 ) Bei Auflösung der ARGE DANZIG fällt ein etwa vorhandenes Vermögen der Förderung der Philatelie zu.
§ 12 Inkrafttreten
1 ) Diese Satzung ist auf der heutigen Gründungsversammlung beschlossen worden.
2 ) Sie tritt mit dem Eintrag in das Vereinsregister inkraft.
Wiesbaden, den 23. März 1991
Abschrift
"Es wird bescheinigt, daß vorstehender Verein in das Vereins-Register unter Nummer 2760 eingetragen worden ist.
Wiesbaden, den 2. Juli 1991
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden."
Arge Danzig, Rundschreiben 155, Beilagen, Seite 5.
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Added: 04/10/2015
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