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Versammlung der Arge-Abgesandten am 8.6.1991 in Köln

Vertreten waren etwa 30 Abgeordnete der Arbeitsgemeinschaften sowie Herr Müller vom Verwaltungsrat des BDPh

Zeit: Etwa 10.30 bis 15.00 Uhr

Herr Dr. Arenz eröffnete die Versammlung und stellte erfreut die rege Beteiligung fest.

Herr Dr. Kiepe führte aus: Noch vor 25 Jahren hatten die meisten Arbeitsgemeinschaften keine Interessen an einer vereinsbildung, geschweige denn an einer Oberorganisation. Erst 1967 schuf der BDPh Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften. Schon diese Richtlinien sahen u.a. einen Vorstand für jede Arge von mindestens vier Personen vor sowie die Zwangsmitgliedschaft der einzelnen Arge-Mitglieder in einem örtlichen Verein.

Diese Richtlinien wurden 1974 durch "Voraussetzungen für die Anerkennung als Bundesarbeitsgemeinschft" ergänzt/erweitert, u.a. erstmals mit der Forderung des Vorhandenseins einer Satzung. Als Vorstand reichten diesmal drei Personen; von einer Zwangsmitgliedschaft war nicht mehr die Rede.

1975 wurde die Zwangsmitgliedschaft wieder aufgenommen.

1984 wurden neue Richtlinien aufgestellt, die aber bezüglich der an dieser Stelle aufgeführten Angelegenheiten keine Änderungen brachten. Das waren die berühmten "Ingolstädter Beschlüsse".

(Der böse Mensch Kniep hat also nichts weiter getan, als zehn Jahre lang die vierzehnjährigen Unterlassungen des Herrn Schüler weiter zu pflegen.)

Dennoch - so Herr. Dr. Kiepe - hatten die Arbeitsgemeinschaften überhaupt keinen Status im BDPh. Sie durften sich nennen "Bundesarbeitsgemeinschaft im BDPh e.V.", waren aber weder Mitglied im BDPh noch jemals vom BDPh angehört worden.

Im weiteren Verlauf der sehr sachlich vorgebrachten Ausführungen diverser Teilnehmer ergab sich die Feststellung über die Haltlosigkeit eines Eingriffs des BDPh in die Satzungen anderer eingetragener Vereine.

Herr Müller vom Verwaltungsrat des BDPh stimmte diesbezüglich überein: "Dar Status der Arbeitsgemeinsehsften im BDPh ist zu Überdenken" und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Im BDPh stehen im Oktober Vorstandsneuwahlen an. Im Hinblick darauf wurde dem von der Versammlung gewählten Gremium als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaften eine Vorstellung beim BDPh für die Zeit nach deren Vorstandsneuwahl angeraten. Kurzfristig wäre dem BDPh anzutragen, die beiden ausgeschlossenen Arbeitsgemeinschaften Danzig und Sachsen zumindest in der Belieferung von Druckerzeugnissen gegenseitig wie bisher (d.h. vor der Aberkennung des "Zusatztitels") zu behandeln, damit keine Unterbrechungen im Schrifttum entstehen.

Das über die Versammlung erstellte Protokoll wird allen Arbeitsgemeinschaften zugestellt werden.

Wiesbaden, 8.6.1991

 

Arge Danzig, Rundschreiben 152, Versammlung am 8.6.1991 in Köln.


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Added: 09/10/2015
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