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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 153 - Oktober, Nov. Dez. 1991 » Danziger Justizbeamten |Namensstempel

>> Justizbeamten-Namensstempel

Das "neue" Mitglied unserer Arge, Herr Wolfgang Flemming, Leipzig, Verbandsprüfer für Norddeutschen Postbezirk und Preußen, schrieb uns im Juli dieses Jahres:

Die abgebildeten Ovalstempel "BÜRGER" und "SUCKAU" sind preußische Justizbeamtenstempel und wurden ab 1.1.1838 eingeführt bzw. zugelassen. Es sind keine postalischen Entwertungen! Hierzu einige historische Aspekte zu ihrer Entwicklung: In Preußen genossen alle Dienstbriefe Portofreiheit, wozu das Reglement vom 9.4.1804, die Preußische Gesetzgebung, Berlin 1837 ("Regulativ, wegen Reservierung und Verrechnung des Porto's in Rechts-Angelegenheiten...") in Verbindung mit der Verfügung vom 30.11.1852 für Insinuationsdokumente, der Namensstempel zur Beglaubigung der Portofreiheit zugelassen und eingeführt.

Die preußischen Justizbeamten wurden für diese Tätigkeit von der vorgesetzten Justizbehörde (Kontrolle der Portofreiheit) eingesetzt und waren mit ihrem Namen voll haftbar für die gekennzeichneten Dienstbriefe, damit keine Privatbriefe zur Umgehung des Portos befördert wurden. Es sind weit über 2000 dieser Stempel bekannt, ihre Form variiert und ist an keine Norm gebunden, da sie privat  angefertigt und bezahlt wurden vom jeweiligen preußischen Justizbeamten. Zur Ergänzung "RUDOLFF" aus Schneidemühl 1842 und "ROHKOHL" 1868 aus Magedeburg auf einem Paketbegleitbrief.

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Arge Danzig, Rundschreiben 153, Literaturbeilage 939A, Seite 3.


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Added: 10/10/2015
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