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Gallery » Rundschreiben 141 - 1. Quartal, 1989 » Von dem Königlichen Ober-Postamt in Danzig

>>  >>  >> Von dem Königlichen Ober-Postamt in Danzig.

der Post, denen sie abzuhelfen anrieth, damit nicht ein dritter sich der Post aumassete und der Stadt das Postrecht abstritte: wie denn auch zu besserer Einrichtung der Post eine Deputation beliebet wurde, die unter andern für dienlich befunden und zwar zum Versuch auf ein Jahr, dass die Posten wöchentlich zweimal kämen und abgingen, welches zwar der Kaufmannschaft gefiel, drei Quartiere aber verlangten, dass beides nur einmal in der Woche ge-schehen möchte.

§ 2

Streit wegen der Post mit dem Churfüsten von Brandenburg

Anfänglich brachte die Danziger Post die Briefe auch nach  Königsberg, weil in dem brandenburgischen Preussen keine eigene  Post ging, bis 1646 der Churfürst in diesem seinen Preussen Posten Brandenburg. anlegte, zu Königsberg einen Oberpostmeister setzte und der Danziger Post nicht länger den Weg durch dieses Land gestatten wollte, welches zu verschiedenen Behandlungen Anlass gab, ohne sich darüber zu vergleichen Noch 1650 kam der Danziger Postmeister Saltzsieder nach Königsberg, gab Briefe aus und fertigte Postreiter ab, den der Königsbergsche Oberpostmeister Neumann in Arrest nehmen liess, weil er sich nicht gescheuet, in des Churfürsten preussischer Residenz das Postrecht auszuüben. Saltzsieder kam noch in demselben Jahr wieder frei, wie die Stadt sich aufs neue in Handlung einliess, doch nichts weiter erhalten konnte, als dass der Churfürst vor selbige Zeit die Abwechselung beiderseits Posten bei Narmel in der Nehring zustund, die Stadt hergegen auf einen freien Weg ihrer Post durch das brandenburgische Preussen beharrte, doch 1651 in die Postabwechselung zu Narmel auf einen Versuch willigte. Nach erlangtem Besitz von Hinterpommern wollte der Churfürst 1653 den Lauf der Danziger Post durch selbiges Land nicht länger gestatten, sondern begehrte « eine Abwechslung der Posten auf der polnischen und pommerschen Grenze, und die Stadt gab im folgenden Jahre nach, dass die brandenburgische Post durch Danzig gehen und nebst ihrem ein brandenburgischer Postmeister in der Postbude sitzen, beide zusammen die Briefe em-pfangen, ausgeben, fortschicken und den desfalls mit dem Churfürsten getroffenen Vergleich beschwören sollten.

Der König masst sich der Post an und setzet einen Postmeister.

In ebendemselben 1654 sten Jahr machte der König der Stadt ihr  bisheriges Postrecht streitig, da er die Danziger Post eine Königliche nannte; ihr den Franz Gratta, einen ltaliäner, zum Postmeister vorsetzte; dem Rath befahl, dem Königlichen Postmeister alle benöthigte Hülfe zu leisten, und den Churt ürsten von Brandenburg ersuchte, seinen Postmeister entweder von Danzig abzufodern oder dem Königlichen Postmeister zu unterwerfen. An die Stadt erging der 30. December ein zweites Rescript, in welchem Posten in den Städten anzulegen als ein Königliches Vorrecht behauptet und dem Rath anbefohlen ward, niemanden zur Post zu lassen, als diejenigen, welche dazu durch ein Königliches Privilegium verordnet worden. Dieses war der erste Schritt, der Stadt die Post zu entziehen, die noch einige Zeit in derselben völligen Besitz blieb, ehe Gratta dazu gelangen konnte.

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Arge Danzig, Rundschreiben 141, Literaturbeilage 920, Seite 2.


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Added: 18/10/2015
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