>> Studio über die Provinz Westpreußen, ihre Regierungsbezirke und Kreise und die Post in den Jahren 1772-1920
>> Literaturbeilage 916
>> Die Entstehung der Provinz und die Gliederung ihrer Verwaltungsbezirke
ger Höhe, Danziger Niederung, Dirschau, Elbing-Stadt, Elbing-Land, Karthaus, Marienburg in Westpreußen, Neustadt in Westpreußen, Preußisch Stargard und Putzig;
- im Regierungsbezirk Marienwerder (17 Kreise): Briesen, Deutsch Krone, Flatow, Graudenz-Stadt, Graudenz-Land, Konitz, Kulm, Löbau, Marienwerder, Rosenberg in Westpreußen, Schlochau, Schwetzt Strasburg in Westpreußen, Stuhm, Thorne-Stadt, Thorn-Land und Tuchel.
Die Provinz Westpreußen gewann ab 1850 sehr an Bedeutung durch den Bau der Eisenbahnen. Die Provinzialhauptstadt Danzig wurde durch die Weiterführung der Strecken
- Bromberg-Dirschau im August 1852 und
- Stargard-Stolp im September 1870
an das Eisenbahnnetz angeschlossen.
Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910
betrug der Flächeninhalt die Bevölkerungszahl im Regierungsbezirk
Danzig 795 876 ha 742 619 Personen
Marienwerder 1 759 588 ha 960 855 Personen.
Die beigefügte Karte gibt ein Bild von der geographischen Lage der Regierungsbezirke und Kreise und veranschaulicht auch die Bezirke der Oberpostdirektionen Danzig, Marienwerder und Bromberg, worüber im zweiter Teil dieser Ausführungen noch Einzelheiten nachzulesen sind.
Infolge der Auswirkungen des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919, der 10. Januar 1920 in Kraft trat, endete die Existenz der Provinz Westpreußen.
Neben den Bestimmungen über die Gebietsabtretungen, auf die unten näher eingegangen wird, sahen die Artikel 96-97 des Versailler Vertrages (VV) eine Volksabstimmung in den Kreisen Rosenberg und Stuhm, im östlich der Nogat gelegenen Teil des Kreises Marienburg und im östlich der Weichsel gelegenen Teil des Kreises Marienwerder darüber vor, ob "die Gemeinden zu Polen oder zu Ostpreußen gehören sollen". Für alle diese Kreise, die den Sammelnamen "Abstimmungsgebiet Marienwerder" erhielten, wurde eine "Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung" gebildet, die unter italienischer Leitung stand und ihren Sitz in Marienwerder nahm. Am 17. Februar 1920 übernahm sie die vollziehende Gewalt im Abstimmungsgebiet und bestimmte in einer Verordnung vom 12. April 1920 als Abstimmungstag den 11. Juli 1920. An der Abstimmung beteiligten sich 105 004 Personen. Davon stimmten für die Angliederung an Ostpreußen 96 694 Personen, d.h. 92,42 %, für den Anschluß an Polen 7 947 Personen, d.h. 7,58 %. Durch den klaren Abstimmungssieg wurden die unwahren Behauptungen der polnischen Delegation bei der Friedenskonferenz in Paris über die Bevölkerungsverhältnisse in West-
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Rundschreiben 140, Literaturbeilage 916, Heinz Schaffrath, Seite 6.
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Added: 04/03/2016
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