ARGE DANZIG 904
Arbeitsgemeinschaft im Bund Deutscher Philatelisten e. V.
Heinz Schaffrath Johannesberg 44 D 6300 Giessen-Wieseck April 1987
Literaturbeilage 904
Wissenswertes über die Freie Stadt Danzig und über die sogenannte Danziger Abschiedsausgabe
Vorbemerkung
Der Kreis der Sammler Danziger Postwertzeichen hat neue Freunde gewonnen. Ihnen soll über das eigentliche Sammeln hinaus in gedrängter Form eine Ubersicht über einige politische, statistische, numismatische und philatelistische Ereignisse und Fakten in der Freien Stadt und über ihre Postverwaltung gegeben werden. Mancher wird manches vermissen, sollte aber bedenken, dass der zur Verfügung stehende Raum weitergehende Information nicht zulässt.
Entstehung der Freien Stadt
Die Freie Stadt Danzig verdankte ihre Existenz im Ergebnis dem Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919.(1) Noch Anfang 1919 bestanden starke Bestrebungen der ehemaligen Feindmächte, Danzig und sein Umland dem neugegründeten Staat Polen einzuverleiben.(2) Die Danziger Bevölkerung, die von diesen Bestrebungen erfahren hatte, wollte auf keinen Fall Teil eines polnischen Staates werden und bekundete im März und im April 1919 in zwei grossen Kundgebungen mit 70 000 und 100 000 Teilnehmern ihren Willen zum Verbleib beim Deutschen Reich.(3) Die Entscheidung, Danzig und das Umland nicht zum polnischen Staat zu schlagen, fiel erst Anfang April 1919 in einem Gespräch zwischen dem amerikanischen Präsidenten Wilson und dem britischen Premierminister Lloyd George. Beide kamen dabei überein, dass ein neuer Staat, die Freie Stadt Danzig, gebildet werden sollte.(4) Diese Entscheidung ging in den Vertrags-entwurf ein, der der Deutschen Regierung am 7. Mai 1919 überreicht wurde. Widerstrebend unterzeichnete die deutsche Delegation den Vertrag am 28. Juni 1919. Die Verfassunggebende deutsche Nationalversammlung stimmte dem Vertrag am 16. Juli 1919 zu (5) Er trat am 10. Januar 1920 in Kraft, nachdem in einem Protokoll festgehalten worden war, dass das Deutsche Reich und drei alliierte und assoziierte Hauptmächte den Vertrag ratifiziert hatten.
Der Vertrag selbst machte in den Artikeln 100 - 108 Danzig und sein Umland nicht zur Freien Stadt, sondern das Deutsche Reich verzichtete im Artikel 100 zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf das Gebiet. Im Artikel 102 verpflichteten sich die Mächte, dieses Gebiet als Freie Stadt zu errichten. Die Errichtung geschah erst am 15. November 1920 in einer feierlichen Proklamation auf Grund der Konstituierungsurkunde der alliierten und assoziierten Mächte vom 27. Oktober 1920.(6) Die Freie Stadt wurde durch Artikel 102 unter den Schutz des Völkerbundes gestellt. Sein Vertreter war ein Hoher Kommissar, der seinen Sitz in Danzig hatte.
Am 1. September 1939 zogen wieder deutsche Truppen in die Freie Stadt Danzig ein, und durch ein Gesetz vom gleichen Tage wurde das Gebiet wieder mit dem Deutschen Reich vereinigt.(7) Die Gültigkeit des Gesetzes wird völkerrecht-lich bestritten.
Rundschreiben 134, Literaturbeilage 904, Heinz Schaffrath, April 1987, Seite 1.
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Added: 14/03/2016
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