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>> Geschichte Danzigs

Danzig allein gelang es, davon verschont zu bleiben; es ist in der Tat niemals eine polnische Stadt geworden. Vielmehr ließ man sich von vornherein seine volle politische Selbständigkeit bestätigen und garantieren. Bis es 1793 zu Preußen kam, bewahrte es sich seine Eigenstaatlichkeit unter der „Schutzherrschaft" des jeweiligen Polenkönigs. Damit hatte es das Recht auf völlig freie Außenpolitik und eigener diplomatischer Vertretungen, es besaß eigenes Militär, eigene Kriegsschiffe und sehr starke Befestigungen. Im Inneren hatte Danzig eigene Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Münzrecht und freie Verfügung über Hafen und Zölle. Nur eine Sonderabgabe, das sog. „Pfahlrecht" für die Hafeninstandhaltung, teilte es mit der Krone. Dem Polenkönig stand als „Schutzherr" nur ein dreitägiger Gastaufenthalt mit Gefolge zu, aber ohne Militär. Die mehrfach erbetene Residenz wurde ihm nie gewährt. Nach dem Tode des regierenden Königs konnte der Nachfolger erst dann wieder die „Schutzherrschaft" übernehmen, wenn er Danzigs Selbständigkeit und dessen sämtliche Vorrechte feierlich beschworen hatte. Aus seinem wahren Verhältnis zu seinem Nachbarn musste Danzig nie einen Hehl machen, denn es war dem damaligen Europa bekannt. Erst später wurden die Dinge irrtümlich oder absichtlich entstellt, auch bei der Krone im Wappen. Der umsichtige, aber auch stolze Senat hatte sich schon 1457 einige Ehrenrechte verleihen lassen. Eines davon bestand in der Vollmacht, alle Urkunden mit rotem Wachs zu besiegeln. War schon der Gebrauch von grünem oder gelbem Wachs eine Auszeichnung, so stand Rot nur Kaisern und Königen zu. Ferner hatten die Danziger Bürgermeister das Vorrecht, zu ihrer „zierlichen Würdigkeit" an ihrer Amtskleidung Gold zu tragen. Das Danziger Wappen zeigte seinerzeit lediglich zwei weiße Kreuze auf rotem Schild. Nunmehr wurde Danzig eine „goldene Krone im Oberteil des Schildes" zugestanden. Wie es zu der Zeit üblich war, sind diese Ehrungen von der Stadt selbst erbeten worden und auch die Urkunde von ihr entworfen worden. Die wurde in deutscher Sprache abgefasst, während sich der polnische König meist der lateinischen Sprache bediente, niemals aber der polnischen Sprache.

Ausdrücklich ist von einer „Krone" die Rede, nicht von der königlichen Krone, für Danzig lag der Reichtum in der Blätterkrone.

Dieser Brief geht mit fast gleichem Inhalt an Sfr. Wings. Vielleicht konnte ich ihm einige historische Tatsachen vermitteln, die ihm so noch nicht bekannt waren. Ich halte es für angebracht und erforderlich, dass dieses auch unseren ARGE - Mitgliedern vermittelt wird."

Was hiermit ohne Wertung geschehen ist. Vielleicht liegt die „Wahrheit" irgendwo dazwischen? Natürlich können wir in der Arge keinen geschichtlichen Glaubenskampf führen. Dennoch wäre die Redaktion an weiteren fundierten Stellungnahmen interessiert.

Gebührenablösung
[Anton Auffenberg]

Im Amtsblatt Nr. 9 der Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig vom 30. März 1927 wurde unter der Nr. 53 eine Verfügung Gebührenablösung für Briefsendungen von Staatsbehörden erlassen, die folgenden Wortlaut hatte:

„Die Postanstalten erhalten anliegend den Abdruck einer Sonderausgabe des Staatsanzeigers, in dem die Verordnung des Senats vom 21. März über die mit Wirkung vom I. April in Kraft tretende Gebührenablösung für Briefsendungen von Staatsbehörden veröffentlicht ist.

Das beteiligte Personal ist sogleich an Hand dieser Verordnung über die Einzelheiten des Verfahrens zu unterrichten.

Die Postanstalten haben ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass der Ablösungsvermerk von den im Eingang der Verordnung genannten Behörden nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Anspruch genommen wird.

Verfügung wegen der Rücknahme ungebrauchter Dienstmarken der Staatsbehörden ergeht gleichzeitig."

Ein sehr schönes Beispiel für die Einführung der Gebührenablösung zeigen die Abbildungen auf der nächsten Seite:

Beide Drucksachen sind vom Staatlichen Versorgungsamt Danzig. Der erste Beleg vom 13.2.1926 ist frankiert (allerdings nicht mit einer Dienstmarke), der zweite vom 24.10.1928 (also nach der Einführung der Gebührenablösung) ist nicht frankiert, statt dessen mit dem eingedruckten Vermerk „Staatl. Versorgungs- und Pensionsamt / Frei durch Ablösung Freie Stadt Danzig" versehen.

Genau so oft kamen aber auch entsprechende Gummistempel zum Einsatz.

Mit der Einführung der Gebührenablösung konnten nun die Dienstmarken entfallen. Die entsprechende Verfügung Nr. 54 ist im Literatur-Bericht Nr. 995 B auf Seite 20 abgedruckt.

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Arge Danzig, Rundschreiben 195, 22.3.2002, Seite 1242.


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Added: 02/12/2015
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