ARGE DANZIG Nr. 106
Werner Rittmeister
Charlottenstraße 28 10. 5.1979
D-2000 Hamburg 19 Neufassung 22.12.1981
DEVISEN - KONTROLLE auf Briefen von und nach Danzig
Mit der Kontrolle der in das Ausland gehenden Post sollten illegaler Devisentransfer oder Anhaltspunkte zur Kapitalflucht entdeckt werden. Die Devisenkontrolle unterstand dem Finanzministerium; Grundlage der Devisenkontrolle war die Verordnung Nr. 6543:
Verordnung über die Post-und Telegrammüberwachung 15.11.1918 im Verkehr mit dem Ausland
§ 1 Die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten, soweit sie im Steuerinteresse oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
Auf politische oder militärische Angelegenheiten darf die Überwachung nicht erstreckt werden.
§ 2 Die bisherigen Überwachungs- und Prüfungsstellen bleiben zu dem im § 1 Satz 1 bezeichneten Zwecke bestehen und werden dem Reichsschatzamt unterstellt.
Der Rat der Volksbeauftragten
(Ebert) (Haase)
Berlin, den 15. November 1918
Durch Zusatzverordnungen wurde bestimmt, daß nur Sendungen mit. richtigem Porto befördert werden durften (keine Sendungen mit Überfrankatur; dieses kann für Danzig nicht zutreffen, da wir sehr viele Briefe mit Überfrankatur gefunden haben, besonders bei Trübsbach-Briefen. Gefunden wurden bisher Briefe aus dem Zeitraum vom 13.2.1920 bis zum 12.9.1923, die Zensurvermerke der Devisenkontrolle haben, darunter auch einfache (gewöhnliche) Briefe.
In insgesamt 18 Gesetzen und Verordnungen im Reichsgesetzblatt und in 18 Verfügungen im Amtsblatt des RPM, nebst 31 Verfügungen im Post-Nachrichtenblatt, wurde die Behandlung der Sendung erläutert. Im R.G.B1. Nr.39 von 1925 wurden alle Gesetze und Verordnungen aufgehoben, nachdem im R.G.B1. 15/1925 ihre Anwendung bis zum 30.6.1925 angekündigt war. - Für Danzig ist die Devisenkontrolle besonders interessant, da im Amtsblatt des RPM vom 13.1.1920 VF 3. durch Inkrafttreten des Friedensvertrages folgende Änderungen über die Postbeförderung von und nach Danzig ergangen sind:
Es Wurden für die Post aus und nach Ostpreußen die PP Elbing (23) lind für die Post aus und nach Pommern die PP Lauenburg (22) eingerichtet. Die Post aus dem übrigen Reichsgebiet ging über Berlin W 8 (1).
FFM vom 28.10.1923: Wegen notwendiger Einschränkungen von Reichsausgaben wird ab 1.12.1923 die Arbeit der besonderen PU (PP) vom Steueraußendienst der LFa übernommen... sofort allen auf Privatdienstvertrag Beschäftigten die Kündigung zum 30.11.1923 zuzustellen... eine Übernahme in RF-Verwaltung kommt nicht infrage... durch Prüfung darf der Postbetrieb nicht gestört werden... E- und W-Sendungen nach Saargebiet, Danzig und dem Ausland nur noch in Stichproben... Prüfung keinesfalls im Bahnpostwagen... Erlasse sinngemäß anwenden... auf Verschlußstreifen sind Ort, Datum und Name des Prüfers durch : Stempelabdruck oder handschriftlich zu vermerken... an welche Stellen das Material der PU abzuliefern ist, überlasse ich der Entscheidung der LFa-Präsidenten...
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Rundschreiben 114, Literaturbeilage 106, Werner Rittmeister, 22.12.1981, Seite 1.
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Added: 08/12/2015
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