>> Die Danziger Postflüge im März 1945
Entscheidend ist die Feidpostnummer als Absenderangabe, da es hier ja nicht um Postbelege als solche geht, sondern um den Beweis, daß normale Freimarken als Zulassungsmarken verwendet worden sind. So müß man alle Belege von Privatpersonen an Privatpersonen oder Personen bit Feldpostnummer ausklammern, da für diese Post der nächstmögliche Postweg benutzt wurde.
Die Abgrenzung scheint problematisch, da auch Privatpost ausgeflogen worden ist, nur der Begriff der "Zulassungsmarke" muß dabei berücksichtigt werden . Dann sind die Grenzen eindeutig.
Nach diesen Ausführungen wird es verstindlich erscheinen e wenn man die Danziger "Notflüge" zu. den ganz großen Danzigseltenheiten rechnen muß . Bislang sind mir erst 2 Stücke bekannt, die als "echte" Notflugpost eingestuft werden können :
Als Los 2947 wurde im Oktober 1978 auf der 225. Köhler-Auktion in Wiesbaden ein Notflugbeleg angeboten :
Absender : Fp L 27 887
(3. Batterie / Flakscheinwerferabteilung 318)
Einsatzraum Danzig
Empfänger : Privatperson
Poststempel : Danzig / b / 13.3.45 / Krantor
Frankatur : 12-Pf-Hitler (Michel DR 788)
Dienstsiegel: Feldpostnummer L 27 887
Vermerk : Luftfeldpost, unterstrichen (nachträglich?)
Ausruf : 3000,- DM , Los nicht verkauft
Alle 4 Merkmale der Notflugpost erfüllt.
In der eigenen Sammlung befindet sich folgender Beleg :
Absender : Fp L 61 192
(Stab / gem. Flakabteilung 316)
Einsatz des Stabes und der 3. Betterie in Danzig
Ebpfänger : Privatperson
Poststempel : Danzig / d / 10.3.45 / Krantor
Frankatur : 6+12 - Hitler (Michel: DR 7854788)
Vermerk : Durch Flugpost, unterstrichen
Alle 4 Merkmale der Notflugpost erfüllt.
Arge Danzig, Rundschreiben 100, Sonderbeitrag Nr. 5, Dezember 1978, Seite 3.
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Added: 16/12/2015
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