Werner Rittmeister Hamburg im Mai 1979
Arge- Danzig
Beilage zum Rundschreiben 101
DEVISEN-KONTROLLE
Auf Briefen von und nach Danzig 1918 - 1925
Warum Devisenkontrolle ?
Mit der Kontrolle der in das Ausland gehenden Post sollte ein illegaler Devisentransfer oder Anhaltspunkte zur Kapitalflucht entdeckt werden.
Die Devisenkontrolle unterstand dem Finanzministerium.
Grundlage der Devisenkontrolle war die Verordnung Nr. 6543
Verordnung über die Post und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland. Vom 15. Nov. 1918
§ 1 - Die Post und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten, soweit sie im Steuerintresse oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
Auf politische oder militärische Angelegenheiten darf die Überwachung nicht erstreckt werden.
§ 2 - Die bisherigen überwachungs= und Prüfungsstellen bleiben zu dem im § 1 Satz 1 bezeichneten Zwecke bestehen und werden dem Reichsschatzamt unterstellt.
Berlin, den 15. Nov. 1918
Der Rat der Volksbeauftragten Ebert Haase
Durch Zusatsverordnungen wurde bestimmt, daß nur Einschreib Wert-Briefe-Pakete und Päckchen nach oder aus dem Ausland dieser Kontrolle unterlagen.
Eine weitere Verordnung besagt, daß nur Sendungen mit richtigem Porto befördert!: werden durften ( keine Sendungen mit Überfrankatur), dieses kann für Danzig nicht zutreffen, da wir sehr viele Briefe mit Überfrankatur gefunden haben, besonders bei Trübsbachbriefen. Gefunden wurden bisher nur Briefe aus dem Zeitraum von 13. 2. 1920 bis 12. 9. 1923, die Zensurvermerke der Devisenkontrolle haben.
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Arge Danzig, Rundschreiben 101, Mai 1979, Seite 1.
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Added: 17/12/2015
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