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Gallery » Rundschreiben 249 - 4. Quartal 2015 » Aus alten Unterlagen RS 249

Aus alten Unterlagen
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Sicherungsentwertungen auf Paketkarten und Postanweisungen

Wir sprechen i. allg. immer von "Korkstempeln", besser wäre der Begriff "Sicherungs-entwertungen". Darunter fallen sowohl die bekanten Sicherungsstempel (Korkstempel) als auch die handschriftlichen Entwertungen und Lochungen. Anfangs ging es bei einer Verfügung der OPD vom 18.10.1920 nur um die beiden letzten Begriffe.

"An die Postanstalten im Gebiet der künftigen Freien Stadt Danzig.

Mit Einführung der Freistadt-Postwertzeichen haben sich die Fälle, in denen Paketkarten aus dem Freistaatgebiet ihren Bestimmungsort nicht erreichten, in so auffälliger Weise gehäuft, daß der Verdacht der Entwendung während der Beförderung oder am Bestimmungsort nicht abzuweisen ist. Um die Marken für Sammlerzwecke wertlos zu machen, sind die Freimarken im Einzelwert von 1,- Mark und darüber nach dem Aufkleben auf die Paketkarte zu durchlochen (Locher für ausgezahlte Postanweisungen) oder mittels Tinte – nicht Tintenstift – durch kräftige Striche in * = Sternform zu entwerten. Von der Durchlochung der Paketkarten ist kein Gebrauch zu machen, wenn durch sie die Deutlichkeit der Anschrift, z. B. bei auf der Rückseite aufgeklebten Marken, leiden würde. In allen diesen Fällen ist ein deutlicher Abdruck des Tagesstempels auf die Anschriftseite der Paketkarte neben die Marken zu setzen, sofern nicht noch andere Freimarken mit niedrigerem Nennwert ohnehin mit dem Aufgabestempel bedruckt werden müssen. Die durchlochten Freimarken sind in gewöhnlicher Weise mit dem Aufgabestempel zu bedrucken.
Die zur Freimachung von Postanweisungen verwendeten Marken im Einzelwert von 1,- Mark und mehr sind gleichfalls durch kräftige Striche in * = Sternform mittels Tinte – nicht Tintenstift – zu entwerten. Eine Durchlochung dieser Marken darf nicht stattfinden.
Nach etwa 6 Wochen wollen die Postämter über die mit der Durchlochung usw. gemachten Erfahrungen berichten und dabei auch erörtern, wieweit der angestrebte Zweck erreicht worden ist.

gez. Zander"

Diese doch sehr genauen Instruktionen wurden aber von Anfang an nicht vorschriftsmäßig gehandhabt. So ist der Tagesstempel oft zusätzlich auf die Marken gesetzt worden, manchmal fehlt er ganz. Auch sind Lochungen schon vor dem Aufkleben vorgenommen worden.
Schon sehr bald zeigte sich, dass bei größerem Paketanfall die handschriftliche Entwertung und wohl auch die Lochungen viel zu aufwändig waren. Da in anderen Gebieten, z. B. in Marienwerder, zum gleichen Zweck bereits Korkstempel in Gebrauch waren, wurde diese Entwertungsart von den Danziger Postbeamten übernommen. Der erste Korkstempel liegt bereits vom 22.10.1920 vor.
Außer den Korkstempeln hat es auch vereinzelt Stahlstempel gegeben. Ob auch Gummistempel oder Stempel aus anderen Materialien eingesetzt wurden, ist nicht bekannt. Eine einwandfreie Bestimmung, zu welchem Postamt die Sicherungsentwertung gehört, ist i. allg. nur auf ganzen Paketkarten möglich; manchmal auch auf Abschnitten oder großen Marken.

Nicht zu den "Sicherungs-Entwertungen" gehören die Aushilfs- oder Notentwertungen. Diese erfolgten bei kleinen Postanstalten, wenn z. B. der einzige Tagesstempel nicht zur Verfügung stand, weil er zur Änderung oder Reparatur in die Wertstatt musste. Dabei handelt es sich um handschriftliche Entwertungen (meist Ortsname und Datum), Dienstsiegel (auch zusammen mit Strichentwertungen oder Sicherungsstempel) und um Sicherungs-Stempel (auch zusammen mit Datum). Sie kommen in ihrer Eigenschaft als Aushilfsstempel natürlich auch auf Paketkarten vor, sind aber immer als Aufgabestempel-Ersatz zu betrachten.

Am 14.9.1921 wurde die Verfügung betreffend Sendungen innerhalb des Freistaatgebietes zurückgenommen, wodurch die Verwendung rapide abnahm. Belege aus der zweiten Hälfte der 20er Jahre sind daher kaum bekannt. Am 19.5.1930 wurde die Verfügung ganz aufgehoben.

Quelle: Wolff Band 2, 2. Aufl. 2004, Seite 4-01 bis 4-03

 

Arge Danzig, Rundschreiben 249, 4. Quartal 2015, Seite 2802.


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Added: 03/01/2016
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