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>> den Danzig -- polnischen Poststreit | Danzig-Polish Post Office Dispute 1925

für den Postdienst zugeteilt worden sind, sehr schwerwiegende Gründe geltend machen. Dieser Umstand wird den Hohen Kommissar zweifellos bei der Entscheidung, die er treffen wird wenn ihm die Frage vorgelegt wird beeinflussen.“

Wäihrend das Ersuchen das später zu der Entscheidung vom 25. Mai 1922 Veranlassung gab, noch von dem Hohen Kommissar geprüft wurde, begann eine Erörterung zwischen den Parteien über den Wirkungsbereich des Artikels 168 des Warschauer Abkommens. Die Erörterung, die zuerst mündlich stattfand. wurde nach dem 23. Mai 1922 schriftlich weitergeführt. Unter diesem Datum sandte die polnische Postverwaltung der Danziger Verwaltung eine Denkschrift über die strittigen Punkte (diese Denkschrift ist jedoch dem Gerichtshof nicht übermittelt worden). Aus der Danziger Erwiderung vom 2. Juni 1922 geht hervor daß die Rechte, die Pollen auf Grund des in Rede stehenden Artikels beanspruchte, von der Freien Stadt in starkem Maße bestritten wurden.

Die polnische Verwaltung ersuchte am 6. Oktober die Danziger Verwaltung, ihre Ansieht vom 2. Juni nochmals an Hand der Entscheidung vom 25. Mai und der Auslegung vom 30. August zu prüfen. Danzig erwiderte jedoch am 21. November, daß die in Betracht kommende Entscheidung die Lage nicht beeinflußten daß zweckmäßigerweise weitere. Verhandlungen auf der Grundlage der Noten vom 23. Mai und 2. Juni stattfinden könnten.

Diese Ansicht. wurde von Polen nicht anerkannt. Die polirische Verwaltung wand dagegen in einem Schreiben vom 9, Dezember 1922 ein daß ihrer Meinung nach aus der Entscheidung vom 25.Mai und der Auslegung vom 30. August zu folgern sei daß der Tätigkeitsbereich des polnischen Postdienstes nicht nur der „Hafen“ sein sollte in dem Sinne, wie der Ausdruck in der Entscheidung gebraucht ist sondern die ganze Stadt Danzig als ein einheitliches Verwaltungsgehiet.

So war die Sachlage als der Hohe. Kommissar am 23. Dezember 1922 eine Entscheidung abgab die Polen das Recht abspraeh, auf dem Hauptbahnhof in Danzig eine Briefsortierungs stelle zu haben.

Unter Bezugnalune auf diese Entscheidung erwiderte die Danziger Verwaltung am 29. Dezember 1922 daß sie durchaus bereit sei, über Artikel 168 weiter zu verhandeln, daß aber bei diesen Verlnmdlungen auch die Entscheidung vom  Dezember berücksichtigt werden müßte. Die polnische Verwaltung äußerte am 10. Januar 1923 die gegenteilige Ansicht.

Der Senat der Freien Stadt hatte bereits am 4. Januar 1923 bei dem Hohen Kommissar Entsclieidniig beantragt über die

Danzig-Polish Post Office Dispute, Seite 11.


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Added: 05/04/2016
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